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Kindertagespflegeperson werden
Wenn Sie Spaß daran haben, Kinder im familiären Umfeld zu betreuen und sie in ihrer Entwicklung individuell zu fördern, dann bietet Ihnen die Kindertagespflege eine verantwortungsvolle Aufgabe. Wie werde ich Tagesmutter/Tagesvater? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Brauche ich eine bestimmte berufliche Vorbildung? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen in Bezug auf die Bedingungen und Möglichkeiten im Tätigkeitsfeld einer Kindertagespflegeperson.
- Abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
- Wertvolle pädagogische Arbeit in Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
- Flexible Vereinbarung von Familie und Beruf
- Eigenverantwortliche Organisation
In der Kindertagespflege brauchen wir engagierte, motivierte Frauen und Männer, die als Tagespflegeperson für Kinder Verantwortung übernehmen.
Anforderungsprofil
In vorbereitenden Qualifizierungskursen erhalten Sie Einblicke in die Grundkenntnisse der Pädagogik und Psychologie, der Pflege und Betreuung sowie in die Organisation des Alltags und die Zusammenarbeit mit den Eltern. Praktische Erfahrungen im Umgang mit Kindern sind natürlich beste Voraussetzungen, aber nicht zwingend erforderlich. Eine pädagogische Ausbildung ist hierzu nicht zwingend erforderlich.
Wir informieren Sie gerne über die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Bei einem persönlichen Gespräch erfahren Sie mehr über die berufliche Perspektive im Bereich der Kindertagespflege. Haben Sie Fragen? Oder Interesse? Sprechen Sie uns an.
Formelle Voraussetzungen
Bewerberinnen und Bewerber mit Interesse an der Tätigkeit als Kindertagespflegepersonen müssen zunächst die formellen Voraussetzungen erfüllen.
- Volljährigkeit
- Geregelter Aufenthaltsstatus
- Schulabschluss (mind. Hauptschulabschluss) oder Berufsausbildung
- Sprachniveau Deutsch, mindestens B1
- Keine Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung für eigene Kinder
- einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden volljährigen Personen.
- physische und psychische Gesundheit (ärztliche Bescheinigung)
- hohe Kooperationsbereitschaft
- Geeignete Räumlichkeiten bei der Tätigkeit im eigenen Haushalt
- Statusklärung mit öffentllichen Trägern, wie zum Beispiel das Jobcenter
Zudem wird in einzelnen Schritten überprüft, ob die Person für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege geeignet ist. Dazu gehört im Wesentlichen:
1. Kennenlernen
Bei einem persönlichen Gespräch beraten wir Interessierte u.a. zu Zugangsvoraussetzungen, den pädagogischen Anforderungen, dem Bewerbungs- und Eignungsprozess bis hin zu den besonderen Bestimmungen in der Kindertagespflege. Außerdem zeigen wir unterschiedliche Möglichkeiten auf, als Kindertagespflegeperson tätig zu werden und informieren sowohl über die finanziellen Rahmenbedingungen als auch die sozial- und steuerrechtlichen Aspekte.
2. Bewerbungsbogen
Bei dem persönlichen Gespräch erhalten Sie einen Bewerbungsbogen, den Sie gemeinsam mit der Fachberatung ausfüllen. Diesen finden Sie auf der Seite unten als Download.
3. Eignungseinschätzung
Nach Prüfung der formalen Zugangsvoraussetzungen werden in persönlichen Gesprächen u.a. die Motivation, die Lebenssituation sowie pädagogische Vorerfahrungen erörtert und das eingereichte Kurzkonzept wird auf Umsetzbarkeit in Bezug auf die vorgegebenen Richtlinien überprüft. Soll die Kindertagespflegestelle in der eigenen Wohnung eingerichtet werden, wird diese im Rahmen eines Hausbesuches besichtigt. Ebenso dient dieser Termin dazu, Familienangehörige kennen zu lernen.
4. Qualifizierung
Die Qualifizierung setzt sich aus einem Grund- und einem Vertiefungskurs mit derzeit je 80 Unterrichtsstunden zusammen (Bewerber mit einschlägiger pädagogischer Ausbildung können die Qualifizierung auf 80 Unterrichtsstunden verkürzen). Eine erfolgreich bestandene Prüfung schließt den Kurs ab, die Teilnehmer erhalten das Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson".
5. Antrag auf Pflegeerlaubnis
Im Anschluss an die erfolgreich absolvierte Qualifizierung kann ein „Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis" bei der Stadt Willich gestellt werden. Nach § 43 SGB 8 ist diese notwendig, wenn Kindertagespflegepersonen 1- 5 Kinder, außerhalb des Haushaltes der Familie, während eines Teils des Tages, mehr als 15 Stunden wöchentlich, länger als 3 Monate, gegen Entgelt betreuen.
6. Eignungsfeststellung
Bei positiver Eignungsfeststellung erteilt das Jugendamt eine Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs. 2 SGB 8 und mit dieser können Sie die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson beginnen. Die Pflegeerlaubnis ist befristet auf fünf Jahre und kann dann auf Antrag verlängert werden.