Rathaus & Service
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Einbringen, mitwirken - Bürgerbeteiligung
Sie möchten sich einbringen? Ärgern sich über bestimmte Dinge? Wollen mitreden, Missstände aufzeigen, etwas ändern?Es gibt viele Wege, das Leben in der Stadt mitzugestalten: "Formelle" Instrumente der Bürgerbeteiligung wie der Bürgerantrag zum Beispiel. Aber es geht auch unbürokratisch: Telefon, E-Mail oder Brief an "die Stadt". Und ab und an ist auch die Facebook-Seite der Stadt der kurze Weg zu einem ersten Kontakt.
Wie auch immer: Die Stadtverwaltung freut sich über Tipps und Hinweise, wenn es darum geht, Missstände zu beseitigen oder einfach darum, ein paar Dinge besser zu machen. Sprechen Sie uns an. Natürlich haben auch die Mitglieder des Rates der Stadt Willich immer ein offenes Ohr für Sie.
Mängelmelder
Nutzen Sie unseren Mängelmelder und die Möglichkeit uns Ihr Anliegen zu jeder Zeit und von jedem Ort aus zuzusenden. Ganz einfach - auch mobil nutzbar und - ein Bild und den Standort lassen sich auch mitschicken. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Kontaktperson für alle Fragen zu diesem Themenbereich.
Im Dialog mit Bürgermeister Christian Pakusch
Bürgermeister Christian Pakusch nimmt sich Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Wenn Sie ein persönliches Gespräch mit dem Bürgermeister wünschen, vereinbaren Sie einfach einen Termin unter der Telefonnummer 0 21 56/949-163 oder per E-Mail (buergermeister@stadt-willich.de.
Bürgerinformationssystem
Informieren: Im Bürgerinformationssystem finden sich neben Termine und Infos zu den Gremien Einladungen zum Rat der Stadt Willich und den Ausschüssen - einschließlich der Beratungsvorlagen zu den Tagesordnungspunkten. Nach den Sitzungen finden sich hier die Protokolle mit den Beschlüssen. Apropos: Am Ende jeden öffentlichen Sitzung des Rates hat der Bürger eh in der "Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner" das Wort. Alle Termine des Rates und der Ausschüsse stehen im Sitzungskalender unseres Bürgerinformationssystems. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, zu den behandelten Tagesordnungspunkten eine Anfrage an den Bürgermeister zu richten. Antwort gibt's in der Regel sofort durch den Bürgermeister - ist das nicht möglich, bekommt der Fragesteller die Antwort später per Post.
Anregungen zum Haushalt
Das liebe Geld: Die städtischen Finanzen werden im Haushaltsplan dargelegt - als Satzung erlassen, öffentlich und somit für jeden transparent und nachvollziehbar. Eingebracht wird der Etat meist im Oktober durch den Kämmerer, nach Beratung in den Fachausschüssen wird der Haushalt dann in der Regel im Dezember beschlossen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich aktiv mit Vorschlägen, Kritik und Anregungen einbringen. Neben Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung (Einladungen über Presse, die Homepage oder Facebook) kann man sich auch per Post (Stadt Willich, Zentrale Finanzen, Hauptstraße 6, 47877 Willich), Telefon 0 21 56 / 949 187, per E-Mail finanzen@stadt-willich.de einbringen. Ihre Vorschläge werden geprüft, gesammelt und gehen in die Haushaltsberatungen der Stadt ein. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Haushalt und Finanzen.
Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung
Wenn der Flächennutzungsplan, Bebauungspläne oder der Landschaftsplan aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden, finden Bürgerbeteiligungen statt. Alle wesentlichen Informationen über das Beteiligungsverfahren zur Bauleitplanung finden Sie auch auf den Internetseiten der Stadtplanung.
Bürgerantrag, Anregungen und Beschwerden
Jede Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschafte mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Stadt Willich fallen, an den Rat zu wenden, was schon in der Gemeindeordnung geregelt ist (§ 24 GO NW): Sie können bei den Verwaltungsstellen "zur Niederschrift erklärt" werden und müssen mindestens 14 Tage vor einer Sitzung eingehen. Fallen sie nicht in den Aufgabenbereich der Stadt Willich, leitet der Bürgermeister sie an die zuständige Stelle weiter und informiert den Antragsteller darüber. Die Beratung erfolgt im zuständigen Fachausschuss grundsätzlich nichtöffentlich; wünscht der Beschwerdeführer das (und sind schutzwürdige Interessen Dritter nicht betroffen), kann in öffentlicher Sitzung beraten werden. Kontaktperson für alle Fragen zu diesem Themenbereich.
Einwohnerantrag
Außerdem gibt es den Einwohnerantrag: Dabei können Einwohner beantragen, dass der Rat sich mit einer bestimmten Angelegenheit, für die er zuständig ist, befasst und entscheidet (§ 25 GO NW). Einwohneranträge müssen mindestens 14 Tage vor einer Ratssitzung schriftlich eingegangen sein und ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten - und von mindestens 5 % der Einwohnerinnen und Einwohner unterzeichnet werden. Der Rat stellt dann fest, ob der Einwohnerantrag zulässig ist, wobei den Vertretern des Einwohnerantrags Gelegenheit gegeben wird, den Antrag in der Ratssitzung zu erläutern. Kontaktperson für alle Fragen zu diesem Themenbereich.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Schließlich zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid: Hier beantragen Bürgerinnen und Bürger, an Stelle des Rates eine Sache zu entscheiden. Dazu allerdings ist eine 2/3-Mehrheit des Rates erforderlich, die einen Bürgerentscheid ermöglicht: Der Antrag dazu muss schriftlich gestellt werden - und mindestens sieben Prozent der Bürger müssen ihn unterzeichnen.
Auf der Seite des Innenministeriums des Landes NRW finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen natürlich gerne auch persönlich.
Kontaktperson für alle Fragen zu diesem Themenbereich.
Petitionsrecht (Land/Bund)
Das Petitionsrecht steht allen Menschen zu. Mit einer Petition können Sie sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen wehren. Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz geregelt (Artikel 17). Eine Petition richtet sich an ein Parlament, also an den Landtag von Nordrhein-Westfalen oder an den Deutschen Bundestag.
Weitere Informationen zum Petitionsrecht und zu Petitionen finden Sie auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Landtages und auf der Internetseite des Deutschen Bundestages.
Ehrenamt und Freiwilligenarbeit
Auch eine Form sich einzubringen ist es, sich ehrenamtlich zu engagieren. Sie möchten Ihre Zeit nutzen, um anderen zu helfen? Dann zeigt das Ihnen das Freiwilligenzentrum Willich, wo Ihr Einsatz gebraucht wird. Möglichkeiten gibt es viele, ob in der Flüchtlingshilfe, der Vereinsarbeit oder im Umweltschutz, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Da ist für jeden etwas dabei.
Das Freiwilligenzentrum Willich ist mit vielen Diensten und Einrichtungen vor Ort vernetzt und gilt als Beratungs-, Service- und Anlaufstelle für alle Menschen, die sich engagieren wollen. Das Freiwilligenzentrum unterstützt Sie gezielt bei Ihrem Wunsch sich vor Ort einzubringen. Machen Sie mit und stärken Sie durch Ihren Einsatz in ganz besonderer Weise das Zusammenleben in unserer schönen Stadt. Gemeinsam für eine lebenswertes und hoffentlich auch liebenswertes Willich.
Bürgerschaftliches Engagement
- Freiwilligenzentrum Willich
Ihr Weg zum Ehrenamt.
- Freiwilliges Soziales Jahr
Freiwilligendienst im Schulbereich.