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Kinder- und Jugendschutz

Der Kinder- und Jugendschutz läßt sich schwerpunktmäßig in den Bereich des erzieherischen und des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes unterscheiden.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Die Aufgabenwahrnehmung im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes erfolgt durch den Geschäftsbereich Jugend und Soziales.Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und gesetzlich definiert in § 14 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Er beinhaltet die Sicherungsfunktion für die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung und auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung.

Durch entsprechende Angebote und Maßnahmen, die vom Geschäftsbereich Jugend und Soziales zur Verfügung gestellt werden, sollen Kinder und Jugendliche dazu befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, kritik- und entscheidungsfähig zu werden sowie Eigenverantwortung und Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu übernehmen.

Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz bezeichnet somit den präventiven und pädagogischen Aspekt des Kinder- und Jugendschutzes. Zielgruppen sind u.a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aber auch Eltern und Mulitplikatoren.

Eine Übersicht verschiedenster Informationen und Hilfeangebote finden Sie in der alphabetischen Aufstellung. Bitte beachten Sie, dass die Stadt Willich keine Haftung für die Inhalte externer Links übernimmt. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Themen

  • Medienpädagogik und Jugendmedienschutz
  • Kriminalitätsprävention
  • Sucht und Suchtprävention

Weitere Informationen und Hilfen zu diesem Thema erhalten Sie bei der Drogenberatungsstelle Kontakt-Rat-Hilfe Viersen e.V., die auch für Willich zuständig ist.

  • politischer Extremismus
  • neureligiöse Bewegungen
  • Jugendarbeitsschutz
  • Gewalt, Aggression und Jugenddelinquenz
  • sexueller Missbrauch, Kindesmisshandlung und -vernachlässigung
  • Gesundheitserziehung
  • Sexualpädagogik

Fragen und Antworten zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) gibt es auf den Webseiten der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle Nordrhein-Westfalen. Bei Interesse können Sie diese hier nachlesen.

Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Zuständig für die Kontrolle und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendschutzes sind in erster Linie der Geschäftsbereich Einwohner und Ordnung der Stadt Willich und die Polizei.

Zuständig für die Druchführung der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzes im Kreis Viersen ist das Staatliche Amt für Arbeitsschutz in Mönchengladbach. Sie erreichen das Staatliche Amt für Arbeitsschutz wie folgt:

Staatliches Amt für Arbeitsschutz Mönchengladbach
Viktoriastr. 52
41061 Mönchengladbach
Tel.: 0 21 61 / 815-0
Fax: 0 21 61 / 815-199
E-Mail:poststelle@stafa-mg.nrw.de