Stadt Willich

Unternavigation

Inhalt

Wohnungsbauförderung

Die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses oder der Kauf einer Eigentumswohnung für Selbstnutzer kann unter bestimmten Voraussetzungen durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden.

Individuelle Verhältnisse maßgeblich

Für die Entscheidung über die Förderung sind die Familienverhältnisse sowie die Einkommensverhältnisse maßgeblich.

Auch der Erwerb vorhandener Familienheime oder Eigentumswohnungen wird gegebenenfalls gefördert. Voraussetzung ist die Einhaltung festgelegter Einkommmensgrenzen. Außerdem muss das Finanzierungskonzept im Hinblick auf das Familieneinkommen tragbar sein.

Kreis Viersen: Antragsempfänger und Entscheider

Zuständige Behörde für die Antragstellung sowie die Bewilligung öffentlicher Fördermittel ist der Landrat in Viersen (Kreisverwaltung), Rathausmarkt 3, 47747 Viersen. Am Seitenende finden Sie einen Link auf das Angebot des Kreises Viersen.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Thelen Telefon: 0 21 56 / 949-299 E-Mail senden