Stadt Willich

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Wettbürosteuer

Wettbürosteuer

 

Zum 01.01.2019 ist in der Stadt Willich die Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in Kraft getreten.

Steuergegenstand ist das Vermitteln oder Veranstaltungen von Pferde- und Sportwetten in Wettbüros in Verbindung mit weitergehenden Dienstleistungen, z.B. Aufenthaltsmöglichkeit, rasche Bekanntgabe der Wettergebnisse oder das Mitverfolgen der Wettereignisse.

Bemessungsgrundlage ist der Wetteinsatz in Form des Brutto-Betrages, das heißt der Einsatz des Wettkunden ohne jeglichen Abzug. Die Veranlagung erfolgt monatlich nach Steuererklärung durch den Wettbürobetreiber. Die Steueranmeldung und -erklärung sind als Anlage der Satzung verbindliche Vordrucke.

Der Steuersatz beträgt 2,5%.

 

Die verbindlichen Steueranmeldungsvordrucke und die Steuererklärungen können von den Wettbürobetreibern schriftlich oder telefonisch bei der Stadt Willich, Geschäftsbereich Zentrale Finanzen, angefordert oder direkt hier ausgedruckt werden.

 

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Allgemeine und wettbürosteuerbezogene Informationen ur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter "Weiterführende Informationen".