Stadt Willich

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Vorkaufsrecht

Nach den §§ 24 und 25 des Baugesetzbuches (BauGB) besitzt die Gemeinde zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung ein gesetzliches Vorkaufsrecht.

Wer beantragt die Prüfung des Vorkaufsrechtes?

Zur Prüfung des Vorkaufsrechts, zum Beispiel ob Flächen für eine öffentliche Nutzung in einem Bauleitplan festgesetzt sind, übersendet in der Regel der beurkundende Notar den Kaufvertrag an die Gemeinde.

Wann erfolgt der Eintrag in das Grundbuch?

Ein Erwerber eines Grundstückes kann erst dann als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden, wenn die Gemeinde für den jeweiligen Verkaufsfall ein Negativzeugnis ausgestellt hat.

Was kostet es?

Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Willich. Sie beträgt 50 Euro und wird in der Regel vom Käufer getragen.

Wie lange dauert es?

In der Regel können Sie von einer Bearbeitungszeit von rund 14 Tagen für die Prüfung des Vorkaufrechtes ausgehen. Dem antragstellenden Notar wird das Negativzeugnis zugesandt.

benötigte Unterlagen:

Ein Antrag auf Negativzeugnis vom beurkundenden Notar.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Frontzek-Knack Telefon: 0 21 56 / 949-256 E-Mail senden