Stadt Willich

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Verkehrszeichen und Verkehrsregelung

Für die Verkehrsregelung und Lenkung können die hierfür nach der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Mittel eingesetzt werden. Diese Maßnahmen sind von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnen.

Was sind straßenverkehrsrechtliche Mittel?

Hierfür kommen zum Beispiel in Frage

  • Verkehrszeichen
  • Markierungen
  • Ampeln (Signalanlagen)
  • Poller

Was sind straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen?

Es handelt es sich um:

  • Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo-30-Zonen
  • die Einrichtung von Schwerbehindertenparkplätzen
  • die Anlage von Fußgängerüberwegen (umgangssprachlich Zebrastreifen)
  • die Beschilderung von Gehwegen und Radwegen
  • die Anordnung von Ampeln (Lichtsignalanlagen)

Zusammen mit der Polizei und dem jeweils zuständigen Straßenbaulastträger wird die notwendige Maßnahme vorher im Beteiligungsverfahren abgestimmt.

Wer kann Straßenbaulastträgersein?

  • Stadt Willich
  • Kreis Viersen
  • Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung
  • weitere Stellen wie ÖPNV-Unternehmen, Deutsche Bahn AG

Diese verantwortlichen Stellen haben auch die Aufgabe, den Verkehr regelmäßig zu beobachten und Verkehrsschauen durchzuführen. Unfallhäufungsstellen sind zu untersuchen und zu beseitigen.

Weil der Verkehrsteilnehmer sich auch auf den Verkehr konzentrieren soll und muss und der Schilderwald nicht unnötig aufgebläht wird, heißt die gesetzliche Vorgabe:

  • So wenig wie möglich Verkehrszeichen sind anzuordnen.
  • Nur bei zwingender Notwendigkeit darf dies geschehen.

Wie können Sie dabei helfen?

Die Hinweise und Anregungen der Bürger - egal ob persönlich, telefonisch oder schriftlich - sind bei der täglichen Arbeit oft sehr hilfreich.

Ortstermine werden im Einzelfall nach Absprache durchgeführt.

Wer ist zuständig?

Für Schäden an Verkehrszeichen, Ampeln oder andere Verkehrseinrichtungen auf Stadtstraßen wenden Sie sich bitte an Gerd Smits (Kontakt siehe Kontaktbox).

Sofern es sich um eine Kreisstraße handelt, können Sie die Information an den Kreisbetriebshof, Telefon 0 21 62 / 6 73 73, geben.

Bei Land- und Bundesstraßen ist die Straßenmeisterei Meerbusch zuständig, Telefon 0 21 59 / 697-121 oder 697-122. Dies gilt jeweils während der Bürozeiten.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Grünheit Telefon: 0 21 56 / 949-313 E-Mail senden
Herr Smits Telefon: 0 21 56 / 949-312 E-Mail senden