Stadt Willich

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Vergnügungssteuer

Für Unterhaltungsgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit, die in Gastwirtschaften und Spielhallen aufgestellt sind, wird von der Stadt Willich eine Vergnügungssteuer erhoben.

Sie erhalten alle Informationen zur Vergnügungssteuer in der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Willich.

Anmelde- und Steueranmeldeformulare können von den Aufstellern der Unterhaltungsgeräte schriftlich oder telefonisch bei der Stadt Willich, Geschäftsbereich Zentrale Finanzen, angefordert oder direkt hier ausgedruckt werden.

 

Datenschutzerklärung Steuern und Gebühren

Allgemeine und vergnügungsteuerbezogene Informationen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter "Weiterführende Informationen".