Stadt Willich

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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (Genehmigung)

Wer eine Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum durchführen möchte, bedarf vorab einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung (ggfs. neben weiteren Genehmigungen). Dies gilt immer dann, wenn diese Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden oder es aufgrund des Besucherverhaltens zu Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum kommen kann.

Beispiele solcher Veranstaltungen in Willich:

  • Stadtteilfeste
  • Schützenfeste
  • Kirmes
  • Sportfeste (Triathlon)
  • Radsportveranstaltungen
  • Nachbarschafts- und Straßenfeste
  • Karnevalsumzüge
  • St.-Martins-Züge
  • Weihnachtsmärkte
  • Teilweise Reitturniere, Hoffeste

Wie und wo muss die Genehmigung beantragt werden?

Der Antrag muss schriftlich an die Stadt Willich, Geschäftsbereich Landschaft und Straßen, Team Straßenverkehr, im Technischen Rathaus in Neersen, Rothweg 2, gestellt werden. Da das Team Straßenverkehr die Koordinierungsstelle für alle Genehmigungen ist, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen erteilt werden müssen, können Sie aus Vereinfachungsgründen als Antragsteller alle erforderlichen Genehmigungen hier beantragen. Die weitere Abwicklung mit den anderen Geschäftsbereichen übernimmt das Team Straßenverkehr.

Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, teilen Sie uns in Ihrem Antrag bitte mindestens folgende Informationen mit:

  • den Veranstalter (Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit)
  • den Veranstaltungsleiter mit Namen und Mobiltelefonnummer
  • Art der Veranstaltung
  • Veranstaltungsdatum mit den Veranstaltungszeiten
  • Veranstaltungsort beziehungsweise Veranstaltungsfläche, bestenfalls mit Skizze der Örtlichkeit
  • erwartete Besucherzahl
  • Beschreibung des Veranstaltungsablaufs
  • Angaben über die Aufstellung von Buden, Zelten oder ähnlichem
  • Ggfs. Angaben zur Musik (auch vom Tonträger)
  • Ggfs. Angaben zu einem Alkoholausschank

Außerdem ist für größere Veranstaltungen (Straßen- und Nachbarschaftsfeste fallen in der Regel nicht hierunter) ein Versicherungsnachweis über eine abgeschlossene Veranstaltungshaftpflichtversicherung vorzulegen. (Den Vordruck für diesen Nachweis können Sie über den Link am Seitenende herunterladen.)

Je nach Veranstaltung können auch weitere Angaben, Nachweise, Informationen und Unterlagen erforderlich werden. Je nach den Umständen der konkreten Veranstaltung kann es ggfs. notwendig werden, ein Sicherheitskonzept vorzulegen.

Wann sollte die Veranstaltungsgenehmigung beantragt werden?

Aufgrund des weiteren, relativ aufwändigen Verwaltungsverfahrens (vgl. folgenden Punkt „Wie geht es nach dem Antrag weiter?") sollten die Genehmigungen für Veranstaltungen mit geringen verkehrsmäßigen Auswirkungen mind. 6 Wochen, für Veranstaltungen mit mittleren bis großen Auswirkungen auf den Straßenverkehr mind. 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.

Wie geht es nach dem Antrag weiter?

Das Team Straßenverkehr hört nach Antragseingang externe Behörden wie zum Beispiel Polizei, ÖPNV usw. gemäß Straßenverkehrsordnung an. Deren Stellungnahmen fließen in die straßenverkehrsrechtliche Genehmigung mit ein.
Außerdem wird anhand des Antrags geprüft, welche weiteren Genehmigungen von anderen Geschäftsbereichen für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. An diese wird der Antrag weitergeleitet. So werden zum Beispiel am Verfahren beteiligt:

  • der Geschäftsbereich Einwohner und Ordnung u.a. wegen einer Musikgenehmigung, einer Volksfest- oder Marktfestsetzung oder einer Gestattung (Ausschankgenehmigung)
  • die Bauaufsichtsbehörde wg. geplanter Aufbauten (Zelt, Stände, Fahrgeschäfte usw.)

Im Anschluss werden straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, die für die sichere Veranstaltungsdurchführung erforderlich sind, festgelegt und grundsätzlich mit der straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung angeordnet. Als Veranstalter werden Ihnen schließlich alle für die Veranstaltung notwendigen Genehmigungen aus einer Hand übersendet.

Sanitätsdienst bei größeren Veranstaltungen

Je nach Größe der Veranstaltung oder Besucher- und Teilnehmerzahl kann es zudem erforderlich sein, dass durch den Veranstalter ein Sanitätsdienst bereitgestellt wird, der neben dem städtischen Rettungsdienst vorzuhalten ist. Der Sanitätsdienst wird vom Team Straßenverkehr festgelegt.
Die Kosten hierfür trägt der Veranstalter.

Private Veranstaltungen werden nicht genehmigt

Für private Veranstaltungen wie zum Beispiel einen Polterabend, eine Jubiläums- oder Geburtstagsfeier werden öffentliche Verkehrsflächen mangels öffentlichen Interesses grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt. Derartige Veranstaltungen müssen auf privaten Flächen durchgeführt werden.

Gebühren

Die anfallenden Gebühren variieren je nach Anzahl und Umfang der erteilten Genehmigungen und werden je Einzelfall festgesetzt.

Rechtsgrundlage

§§ 29, 45, 46 Straßenverkehrsordnung

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)