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Stundung von Beiträgen
Beiträge für Erschließung, Straßenausbau und Kanalanschluss sowie Kostenersatz für einen Grundstücksanschluss müssen zur im Bescheid angegebenen Fälligkeit bezahlt werden.
Ratenzahlung möglich
Ist die Zahlung der Beiträge in einer Summe nicht möglich, besteht die Möglichkeit, eine Stundung zu beantragen.
Nach schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Beantragung wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Mit Hilfe eines Formulars zur Eintragung seiner Einnahmen und Belastungen kann er seine wirtschaftliche Situation darstellen und einen Vorschlag zur Ratenhöhe machen. Die Unterlagen, die dem Antrag beigefügt werden müssen, sind im Anschreiben aufgeführt.
Zinshöhe
Bei Genehmigung einer Stundung werden 0,5 Prozent Zinsen pro Monat von der Restschuld erhoben.