Stadt Willich

Unternavigation

Inhalt

Steuern und Abgaben für Grundbesitz

Zu den Grundbesitzabgaben zählen:

  • Grundsteuer
  • Abfallbeseitigungsgebühren
  • Straßenreinigungsgebühren
  • Benutzungsgebühren für den Anschluss an den Regenwasserkanal
  • Entsorgungsgebühren für Kleinkläranlagen
  • Gebühren für die Umlagen der Wasser- und Bodenverbände

Die Abwasserbeseitigungsgebühren für die Nutzung der Schmutzwasserkanäle und abflußlosen Gruben werden über die Wasserrechnung der Stadtwerke Willich nach dem Frischwasserverbrauch erhoben.

Prinzip der Kostendeckung

Benutzungsgebühren sind kostendeckend zu erheben. Daher muss das Gebührenaufkommen und die hiermit verbundene Höhe der Einzelgebühren jedes Jahr anhand einer Gebührenbedarfsberechnung ermittelt werden. Der Gebührenmaßstab und die Höhe der Benutzungsgebühren werden in den jeweiligen Gebührensatzungen der Stadt Willich festgesetzt. Der Rat der Stadt Willich beschließt die Gebührensatzungen.

Bescheid über Grundbesitzabgaben für Eigentümer

Die Grundsteuer und sonstigen Abgaben werden zu Anfang eines jeden Kalenderjahres in der Regel mit einem verbundenen Bescheid bei den Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen angefordert. Der Jahresbetrag wird auf 4 Zahlungen (15.02., 15.05., 15.08 und 15.11) verteilt.

Teilnahme am automatischen Bankeinzugsverfahren

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadtkasse Willich eine Einzugsermächtigung für die Zahlung der Grundbesitzabgaben erteilen.

 

Datenschutzerklärung Steuern und Gebühren

Informationen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter "Weiterführende Informationen".