Stadt Willich

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Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen

Die Bescheinigung in Steuersachen bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Willich, wie zum Beispiel rückständige Grundbesitzabgaben oder Gewerbesteuern bestehen.

Eine Bescheinigung in Steuersachen (früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträg benötigt.

Wer stellt die Bescheinigung in Steuersachen aus?

Die Bescheinigung in Steuersachen wird, nach Prüfung der steuerlichen Zuverlässigkeit, durch den Geschäftsbereich Zentrale Finanzen - Team Steuern - ausgestellt.

Schloss Neersen
Vorwerk 1
Hauptstraße 6.
47877 Willich

Wie kann die Bescheinigung beantragt werden?

Die Bescheinigung können Sie telefonisch, per E-Mail, per Post oder über unser Online-Formular (verschlüsselt) beantragen.

Damit wir Ihre Anfrage schnell bearbeiten können, teilen Sie uns bitte folgende Daten mit:

  • Vollständiger Name und Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Zweck der Bescheinigung

Für Rückfragen ist die Angabe einer Telefonnummer bzw. einer E-Mail-Adresse, über die Sie erreichbar sind, hilfreich.

Datenschutzerklärung Steuern und Gebühren

Informationen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter "Weiterführende Informationen".

 

Es hilft Ihnen weiter

Frau Poos-Zurheide Telefon: 0 21 56 / 949-170 E-Mail senden