Stadt Willich

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Steuer auf Vergnügungen sexueller Art

Der Besteuerung unterliegen folgende Veranstaltungen im Stadtgebiet Willich:

 

1. die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna, Freikörperkultur- und Swinger- Clubs sowie ähnlichen Einrichtungen,

2. das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der in Nr. 1 genannten Einrichtungen, z.B. in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen und Wohnwagen.

 

- Steuerschuldner ist der Veranstalter bzw. der Inhaber der Räume bzw. Grundstücke.

- Die Steuer richtet sich nach der Größe des benutzten Raumes und beträgt je Veranstaltungstag und angefangenen zehn Quadratmeter: 3,50 €.

- Die Veranstaltungen sind spätestens drei Werktage vor deren Beginn bei der Stadt Willich, Geschäftsberich Zentrale Finanzen, anzumelden.

Das Anmeldeformular steht auf dieser Seite im Downloadbereich zum Ausdrucken bereit.

 

Datenschutzerklärung Steuern und Gebühren

Allgemeine und auf die Steuer bezogene Informationen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter "Weiterführende Informationen".