Stadt Willich

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Stellplatzablösung

Wenn bei einem Bauvorhaben die notwendigen Stellplätze nicht ausgeführt werden können, besteht die Möglichkeit, Rahmen der Bauordnung Nordrhein-Westfalen, im Einvernehmen mit der Bauaufsicht Stellplätze gegen einen Geldbetrag abzulösen. Dazu wird mit der Stadt Willich ein Vertrag abgeschlossen.

Höhe der Ablösebeträge

Die Ablösebeträge betragen je Stellplatz:

  • Ortkern Willich 7.680 Euro
  • Ortskern Anrath 6.640 Euro
  • Ortskern Schiefbahn 7.280 Euro
  • Ortskern Neersen 6.560 Euro
  • Alle übrigen Bereiche 6.320 Euro

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Herr Siewert Telefon: 0 21 56 / 949-260 E-Mail senden