Inhalt
Stellplatzablösung
Wenn bei einem Bauvorhaben die notwendigen Stellplätze nicht ausgeführt werden können, besteht die Möglichkeit, Rahmen der Bauordnung Nordrhein-Westfalen, im Einvernehmen mit der Bauaufsicht Stellplätze gegen einen Geldbetrag abzulösen. Dazu wird mit der Stadt Willich ein Vertrag abgeschlossen.
Höhe der Ablösebeträge
Die Ablösebeträge betragen je Stellplatz:
- Ortkern Willich 7.680 Euro
- Ortskern Anrath 6.640 Euro
- Ortskern Schiefbahn 7.280 Euro
- Ortskern Neersen 6.560 Euro
- Alle übrigen Bereiche 6.320 Euro