Stadt Willich

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Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege)

Im Zuge von Baumaßnahmen, Haussanierungen, Neubauten oder Umbauten kann es erforderlich werden, ein Gerüst, einen Container, einen Bauzaun, Kran, Autokran, eine Kabelbrücke oder einen Bauwagen aufzustellen oder Baumaterial vorübegehend zu lagern.

Sofern für diese Dinge auf privatem Grund kein oder kein ausreichender Platz zur Verfügung steht, kann ein Antrag auf Nutzung öffentlicher Verkehrsfläche gestellt werden.

Wenn es aus verkehrsrechtlicher Sicht möglich ist, wird die Genehmigung erteilt. Dabei sind Sicherheitsaspekte im Hinblick auf das mögliche Gefährdungspotential der gewünschten Nutzung zu berücksichtigen.

Was muss ich tun?

Der Antrag hierfür kann formlos oder über den Antragsvordruck (siehe zum Herunterladen am Seitenende). Sie erhalten den Antrag auch persönlich beim Geschäftsbereich Landschaft und Straßen, Team Straßenverkehr, wo er auch bearbeitet wird.

Er sollte mindestens den Antragsteller mit Name, Anschrift und Telefonnummer sowie die Art des Nutzungsgegenstandes mit dem genauen Aufstellort, die Größe der benötigten Fläche sowie die Terminierung und Dauer der gewünschten Nutzung enthalten. Eine kleine Skizze bezüglich der Aufstellfläche ist oft sehr nützlich.

Hinweise zum Sicherheitsaspekt und Gefährdungspotential

Wer durch das Aufstellen der oben genannten Gerätschaften im öffentlichen Verkehrsraum Hindernisse auf sonst frei zugänglichen Flächen aufbaut, schafft Gefahrenquellen, mit denen der einzelne Verkehrsteilnehmer (dazu gehören auch Fußgänger aller Art. Rollstuhlfahrer, Mütter mit Kinderwagen, radfahrende Kinder bis einschließlich 9 Jahre) nicht zwingend rechnet.

Damit aus der so geschaffenen Gefahrenquelle kein Schaden, zum Beispiel infolge eines Unfalls, entsteht, ist das im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellte Hindernis zumindest eindeutig zu kennzeichnen, besser noch ganz vom übrigen Verkehrsraum abzuschirmen.

Die für den jeweiligen Einzelfall anzuwendenden Maßnahmen werden in der vor der Aufstellung des Hindernisses zu erteilender Genehmigung standortbezogen in den Auflagen mitgeteilt.

Kosten für die Genehmigung

Die Gebühren für derartige Genehmigungen liegen grundsätzlich zwischen 25 Euro und 80 Euro. Aufgrund standortspezifischer Besonderheiten können die Gebühren aber auch einmal höher ausfallen.

Es hilft Ihnen weiter

Herr Kober Telefon: 0 21 56/949-306 E-Mail senden
Frau Schneider Telefon: 0 21 56/949-320 E-Mail senden