Stadt Willich

Kultur & Bildung

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Schülerbeförderung und Schülerfahrkosten

Ein Antrag auf die Übernahme der Schülerfahrkosten kann gestellt werden, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung

  • für Grundschüler mehr als 2 km
  • für Schüler der Klassen 5 bis 10 mehr als 3,5 km
  • für Schüler der Klassen 11 bis 13 mehr als 5 km

beträgt.

Maßgeblich bei der Berechnung ist der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und dem nächstgelegenen Eingang des Schulgrundstücks.

Unabhängig von der Länge des Schulwegs entsteht ein Anspruch, wenn der Schüler dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss.

Außerdem entsteht ein Anspruch, wenn der Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schüler ungeeignet ist.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten soll rechtzeitig vor Beginn des Bewilligungszeitraums gestellt werden. Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr.

Den Antrag erhalten Sie bei der Anmeldung des Schülers im Schulsekretariat, sie können ihn aber auch hier herunterladen.

Die wirtschaftlichste Beförderung ist in der Regel die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Daher erhalten die Schüler zusammen mit dem Antrag einen Bestellschein für das SchokoTicket.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Schallenburger Telefon: 0 21 54 / 949-570 E-Mail senden