Stadt Willich

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Personalausweis

Muster neuer Personalausweis Ab dem 16. Geburtstag können Sie, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Personalausweis beantragen. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor dem 16. Lebensjahr ausgestellt werden. Dazu müssen Sie jedoch eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Formular siehe Seitenende), beide Elternteile oder gegebenenfalls Vormund, vorlegen. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so benötigen Sie zusätzlich zu der Einverständniserklärung, den Sorgerechtsbeschluss des Familiengerichtes; besteht eine Vormundschaft, wird die Bestellungsurkunde des Vormundes benötigt.

Ausweisfunktionen

Seit 01.11.2010 wird der Personalausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Er vereint die bisherige Ausweisfunktion mit einer Speicherung der persönlichen Daten auf einem eingearbeiteten Chip. Weitere Neuerungen sind ein biometrietaugliches Foto und die Speicherung von Fingerabdrücken . Die Speicherung von Fingerabdrücken ist seit 01.07.2021 verpflichtend. Vorher war die Speicherung auf freiwilliger Basis möglich.

 

Die Speicherung einer elektronischen Unterschrift ist ebenfalls möglich. Informationen zur elektronischen Unterschrift finden Sie im Internet, da diese Funktion nicht von der Personalausweisbehörde, sondern von externen Anbietern eingerichtet wird.

Eine weitere Funktion des neuen Personalausweises ist der elektronische Identitätsnachweis. So können Sie sich künftig beispielsweise auch bei Geschäften im Internet einfach und eindeutig ausweisen. In den ersten Jahren nach der Einführung des neuen Pesonalausweises konnte die Internetfunktion des Pesonalausweise von der Pass- und Ausweisbehörde ausgeschaltet werden . Das ist seit 2018 nicht mehr möglich.

Sollten Sie diese Funktion wieder freischalten wollen wenden Sie sich bitte an eines der Stadtteilbüros der Stadt Willich. Das Aktivieren der Online-Funktion ist seit 01.01.2021 kostenlos.

Gültigkeitsdauer

Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig, wenn Sie ihn nach Ihrem 24. Geburtstag beantragen. Bei Antragstellung vor dem 24. Geburtstag ist der Personalausweis nur 6 Jahre gültig. Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.

Lieferzeit und Abholung

Da der Personalausweis von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, beträgt die Lieferzeit rund 3 bis 4 Wochen. Während der Bearbeitungszeit erhalten Sie Post von der Bundesdruckerei, in der Ihnen Ihre Zugangskennung für die Internetnutzung des Personalausweises mitgeteilt wird. Dieser sogenannte PIN-Brief ist auch gleichzeitig die Benachrichtigung zur Abholung Ihres neuen Personalausweises. Wenn Dieser Brief angekommen ist, warten Sie noch 2 bis 3 Tage, dann ist Ihr neuer Personalausweis auch von der zentralen Passtelle in Willich zu Ihrem Stadteilbüro versandt worden. Zur Abholung Ihres neuen Personalausweises bringen Sie bitte Ihren bisherigen Personalausweis oder Ihren vorläufigen Personalausweis mit. Auf Wunsch geben wir Ihnen den alten Ausweis entwertet zurück.

Onlineauskunft

Den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Ausweisdokuments können Sie unter Angabe der neuen Ausweisnummer unter passauskunft.stadt-willich.de abfragen.

Vorläufiger Personalausweis

Sollten Sie sofort einen gültigen Ausweis brauchen, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig, er kann nicht verlängert werden. Sofern Sie auch einen vorläufigen Personalausweis benötigen, bringen Sie bitte 2 biometrietaugliche Passfotos für die Antragstellung mit.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung

  • Bisheriger Personalausweis oder Kinderausweis auch ungültige
  • Gegebenenfalls Reisepass
  • Geburts - oder Eheurkunde (eine Kopie ist ausreichend)
  • 1 biometrietaugliches Passfoto oder 2 bei vorläufigem Ausweis mit hellem Hintergrund aus neuester Zeit. Auf den Passbildern dürfen Sie nicht mit Kopfbedeckung abgebildet sein. Ausnahmen sind möglich.

Persönliches Erscheinen ist notwendig!

Gebühren

  • 37,00 Euro für den Personalausweis ab 24 Jahren
  • 22,80 Euro für den Personalausweis unter 24 Jahren
  • 10 Euro für den vorläufigen Personalausweis

Eine Befreiung von der Ausweisgebühr für Jugendliche und Kinder ist nicht vorgesehen.

Ausweis verloren?

Sollten Sie den Personalausweis verlieren, müssen Sie den Verlust des Dokumentes unverzüglich bei der Stadt Willich, idealerweise in einem der Stadtteilbüros, anzeigen. Bei Diebstahl ist außerdem eine Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde vorgeschrieben.

Besitzer des neuen Personalausweises mit elektronischer Funktion (Chip) sollten unverzüglich die Internetidentität des Ausweises über die Sperrhotline sperren lassen. Diese Hotline ist rund um die Uhr besetzt. Zur Sperrung wird Ihr Name ,Ihr Geburtsdatum sowie das von der Bundesdruckerei im PIN-PUK Brief mitgeteilte Sperrkennwort abgefragt.

Die Sperrhotline erreichen Sie unter der Nummer : 116 1116 aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049 / 116 116

Hinweis

Verlorene Dokumente werden international registriert, deshalb müssen Sie das Wiederauffinden eines Ausweises auf jeden Fall bei der Stadt Willich melden. Hierbei ist es unerheblich ob das wiedergefundene Dokument ungültig oder noch gültig ist!

Verreisen Sie niemals mit einem verloren gemeldeten Personalausweis, Sie könnten bei Einreise und Ausreise in sehr große Schwierigkeiten kommen! Wiederkehrende Vorfälle bestätigen das.

Kontakt

E-Mail: stadtteilbuero@stadt-willich.de

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Briefanschrift

Stadt Willich
47875 Willich