Stadt Willich

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Marktfestsetzung (Märkte, Ausstellungen, Messen)

Wer gewerbsmäßig Marktveranstaltungen wie

  • Jahrmärkte
  • Spezialmärkte
  • oder sonstige gewerbliche Verkaufsveranstaltungen wie beispielsweise Ausstellungen oder Messen

organisiert und durchführt, kann hierfür eine Festsetzung der Veranstaltung gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung beantragen. Die Festsetzung hat zur Folge, dass die Veranstaltung unter bestimmten Vergünstigungen (Privilegien) durchgeführt werden kann. Diese Privilegien werden als Marktprivilegien bezeichnet. Diese sogenannten Marktprivilegien stellen von bestimmten Ver- und Geboten sowie sonstigenBeschränkungen für die festgesetzte Veranstaltung frei. Beispiele für Marktprivilegien sind:

  • Die Freistellung von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, welches den Warenvertrieb an Sonn- und Feiertagen verbietet. Durch die Festsetzung können Märkte und sonstige Verkaufsveranstaltungen auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.
  • Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Festsetzung für Marktprivilegien

  • Die Teilnehmer müssen überwiegend Gewerbetreibende sein.
  • Die in der Gewerbeordnung festgelegten Anforderungen an die unterschiedlichen Veranstaltungstypen müssen gegeben sein, zum Beispiel für
    • Messen (§ 64 Gewerbeordnung),
    • Ausstellungen (§ 65 Gewerbeordnung),
    • Wochenmarkt (§ 67 Gewerbeordnung),
    • Spezial- oder Jahrmarkt (§ 68 Gewerbeordnung).
  • Die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers muss gegeben sein.

Wer kann eine Festsetzung für Marktprivilegien beantragen?

Eine Festsetzung gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung kann von

  • einer natürlichen Person,
  • einer juristischen Person (zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder
  • einer Personengesellschaft (zum Beispiel Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft),

die gewerbsmäßig Märkte oder sonstige Verkaufsveranstaltung organisiert und durchführt, beantragt werden.

Wie bekomme ich eine Festsetzung für Marktprivilegien?

Wenn Sie im Stadtgebiet Willich einen Jahr- oder Spezialmarkt oder eine sonstige Verkaufsveranstaltung durchführen möchten, können Sie die Festsetzung gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung bei der Gewerbemeldestelle der Stadt Willich schriftlich beantragen. Hierzu wird Ihnen am Seitenende ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung gestellt. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • genauer Gegenstand der Veranstaltung (zum Beispiel Jahr- oder Spezialmarkt)
  • Art und Umfang der angebotenen Waren
  • Zeitpunkt der Veranstaltung mit Öffnungszeiten
  • Genauer Veranstaltungsort

Welche Unterlagen sind notwendig?

  • Antrag auf Genehmigung der Festsetzung. Das Antragsformular finden Sie am Seitenende.
  • aktuelle Gewerbeanmeldung
  • aktueller Handelsregisterauszug bei einer juristischen Person
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Wenn der Antragsteller eine juristische Person ist, muss das Führungszeugnis für alle geschäftsführenden Personen der Gesellschaft beantragt werden.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde. Wenn der Antragsteller eine juristische Person ist, muss die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für alle geschäftsführenden Personen der Gesellschaft und für die juristische Person beantragt werden.
  • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes. Die Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung muss beim für den Firmensitz zuständigen Finanzamt beantragt werden. Wenn der Antragsteller eine juristische Person ist, muss die Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung nur für die juristische Person vorgelegt werden.
  • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stadtkasse. Diese Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung muss beim für den Firmensitz zuständigen Stadtkasse beantragt werden. Wenn der Antragsteller eine juristische Person ist, muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung nur für die juristische Person vorgelegt werden.
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes. Der Auszug muss bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Wenn der Antragsteller eine juristische Person ist, muss der Auszug nur für die juristische Person beigebracht werden. Den Auszug bekommen Sie beim für den Firmensitz zuständigen Amtsgericht.
  • vorläufiges Ausstellerverzeichnis mit Vor- und Familienname, Anschrift und Warenangebot
  • privater Nutzungsvertrag über die angemietete Veranstaltungsfläche
  • Ist Antragsteller eine Personengesellschaft (zum Beispiel Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft), müssen die persönlichen Unterlagen für alle Gesellschafter vorgelegt werden.
  • Die Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.

Wie lange dauert es?

Wenn alle Unterlagen vorliegen und die Verwaltungsgebühr gezahlt wurde, wird die Erlaubnis innerhalb von drei Wochen erteilt.

Was kostet es?

Die Festsetzung kostet zwischen 50 und 750 Euro. Die genaue Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Antragbearbeitung erforderlichen Verwaltungsaufwand.

Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Sie können die Gebühr dann auf ein Konto der Stadtkasse Willich überweisen. Die Erlaubnis wird erst nach Eingang der Gebühr erteilt.

Was muss ich sonst noch wissen?

Zur Genehmigung Ihres Antrages müssen unter Umständen noch andere Behörden, wie zum Beispiel die Baubehörde oder die Straßenverkehrsbehörde, an der Prüfung Ihres Antrages beteiligt werden. Ihr Antrag sollte daher vier Wochen vor dem eigentlichen Veranstaltungstermin bei der Ordnungsbehörde/Gewerbemeldestelle vorliegen.

Welche Rechtsmittel gibt es?

Wenn es dazu kommt, dass die Erteilung der von Ihnen beantragten Festsetzung für Marktprivilegien abgelehnt wird, können Sie gegen die Ablehnung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, Klage erheben.