Stadt Willich

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Löschungsbewilligung

Eine Löschungsbewilligung der Stadt Willich ist das schriftlich erteilte Einverständnis, ein zu ihren Gunsten eingetragenes Recht im Grundbuch zu löschen.

Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

Die Stadt Willich veräußert regelmäßig städtische Baugrundstücke zur Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften oder Reihenhäusern. Im entsprechenden Kaufvertrag wird das Recht der Stadt Willich zum Rücktritt vom Verkauf begründet, wenn der Erwerber das Grundstück nicht innerhalb einer bestimmten Frist bebaut oder andere, vertraglich geregelte Pflichten nicht erfüllt. Das Rücktrittsrecht der Stadt wird zusätzlich grundbuchlich gesichert, und zwar mit einer sogenannten Rückauflassungsvormerkung.

Sobald das Grundstück bebaut ist und der Schlussabnahmeschein oder die Anzeige über die abschließende Fertigstellung bei Bauvorhaben in der Genehmigungsfreistellung vorliegt, kann der Erwerber oder der von ihm beauftragte Notar schriftlich bei der Stadt Willich die Löschung der Rückauflassungsvormerkung beantragen.

Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, erteilt die Stadt Willich die Löschungsbewilligung. Diese ist durch einen Notar dem Grundbuchamt vorzulegen, damit die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch gelöscht werden kann.

Die Erteilung der Löschungsbewilligung durch die Stadt Willich ist in diesem Fall gebührenfrei.

Löschung einer Sicherungshypothek

Die Stadt Willich gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse zu Bauvorhaben, für die auch Anspruch auf Wohnbaufördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen besteht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Willich. Der städtische Zuschuss wird unter der Auflage bewilligt, dass das errichtete Wohnhaus für einen bestimmten Zeitraum (Bindungsfrist) im Eigentum der Zuschussnehmer steht. Diese Auflage wird durch eine Sicherungshypothek grundbuchlich gesichert.

Sobald die Bindungsfrist für den Zuschuss abgelaufen ist, kann der Zuschussnehmer und Eigentümer der Immobilie die Löschungsbewilligung bei der Stadt Willich beantragen.

Verwaltungsgebühren

Für die Erteilung einer entsprechenden Löschungsbewilligung ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro gebührenpflichtig erteilt.

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Frau Thelen Telefon: 0 21 56 / 949-299 E-Mail senden