Inhalt
Kanalanschlusszwang und Befreiung
Zur Beseitigung des anfallenden Abwassers stellt die Stadt Willich öffentliche Abwasseranlagen zur Verfügung.
Anschlusszwang
Nach der Entwässerungssatzung hat der Grundstückseigentümer das Recht - aber auch die Pflicht - an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen.
Befreiung
In Einzelfällen können Gründe für eine Befreiung vom Anschlusszwang und Benutzungszwang vorliegen. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns (Kontakt in der Box auf der rechten Seite).