Stadt Willich

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Kanalanschlussbeitrag

Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Kanäle erhebt die Stadt Willich von Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten Kanalanschlussbeiträge.

Grundlage hierfür ist der § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein Westfalen (KAG-NW) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen.

Erhebung und Höhe des Beitrages

Der Beitrag wird für jedes Grundstück einmalig erhoben, jeweils für den Schmutz- und/oder Regenwasserkanal.

Entscheidend für die Höhe des Beitrages ist die Grundstücksfläche und die jeweilige Bebauungs- oder Nutzungsmöglichkeit.

Der einmalige Beitrag ist nicht zu verwechseln mit den Gebühren, die wiederkehrend für die Benutzung und die Einleitung der tatsächlichen Abwassermengen erhoben werden sowie mit dem sogenannten Kostenersatz für den Kanalgrundstückschluss.