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Jugendgerichtshilfe (Jugendhilfe im Strafverfahren)

In jedem Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist die Jugendgerichtshilfe (JGH) beteiligt. Grundlage für ein Strafverfahren gegen junge Menschen ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG).Jugendgerichtshelfer sind keine Ankläger und keine Verteidiger. Es sind Sozialarbeiter im Jugendamt.

Für wen sind wir zuständig?

  • Jugendliche von 14-18 Jahren
  • Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren

Was passiert vor der Verhandlung?

Du bekommst eine Einladung zu einem Gespräch. Die Jugendgerichtshelfer führen ein Gespräch mit Dir und wenn Du noch nicht volljährig bist, auch mit Deinen Eltern.

Was wird besprochen?

Die Jugendgerichtshilfe will Näheres über Dich erfahren; in welchen Familienverhältnissen Du lebst und wie Du aufgewachsen bist und ob Du besondere Probleme hast. Es wird gemeinsam versucht herauszufinden, wie es zu der Straftat gekommen ist. Darüber hinaus erklärt sie Dir den weiteren Ablauf des Strafverfahrens, was in der Hauptverhandlung passieren kann, und welche Rolle die anderen am Verfahren Beteiligten bei der Verhandlung spielen. Außerdem können sie Dich in Fragen wie Jugendhilfe, Wohnung, Arbeit, Lehre, Sozialhilfe usw. beraten.

Bericht für das Gericht

Die Jugendgerichtshilfe berichtet dem Jugendrichter schriftlich vor dem Gerichtstermin über das Gespräch mit Dir und schlägt vor:

  • ob Du (als Heranwachsender) nach Jugendstrafrecht oder nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden sollst;
  • ob Du überhaupt bestraft werden sollst und macht Vorschläge, welche Maßnahme sie sich als Reaktion auf Deine Strafttat vorstellt.

Was passiert in der Verhandlung?

In der Verhandlung bekommst Du ähnliche Fragen zu deiner Person und zur Straftat gestellt wie im Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe. Der Jugendgerichtshelfer ist in der Verhandlung anwesend, kann Dich dort unterstützen, gibt selbst eine Stellungnahme ab und schlägt eine Sanktion vor. Zum Schluss spricht der Richter das Urteil.

Und nach der Verhandlung?

Wir erklären Dir das Urteil und überwachen, dass du mögliche richterliche Auflagen und Weisungen aus dem Urteil erfüllst. (z.B. Arbeitsstunden)

Wann ist das Verfahren beendet?

Das Verfahren ist für Dich beendet, wenn die Auflagen und Weisungen aus dem Urteil erfüllt sind und dies von der Jugendgerichtshilfe dem Gericht mitgeteilt wurde.

War das dann alles?

Es gibt vielleicht Besonderheiten, die bei Dir zutreffen, hier aber nicht erwähnt wurden. Dazu gehört die Einstellung des Verfahrens unter bestimmten Umständen, die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs, die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht, die Möglichkeit von Nebenklägern, und anderes mehr.

Wenn Du also noch Fragen hast, dann melde Dich. Wir versuchen alle Deine Fragen zu beantworten. Bedenke aber, dass wir Sozialarbeiter und keine Juristen sind.

Wir sind zwar im gesamten Verfahren für dich da, sind aber keine Anwälte!