Stadt Willich

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Hausnummernvergabe

Hausnummern haben eine Ordnungsfunktion und dienen der Orientierung. Deshalb haben Eigentümer oder Erbbauberechtigte gemäß § 126 Absatz 3 des Baugesetzbuches ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen.

Die Hausnummerierung beginnt in der Regel an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach geraden und ungeraden Zahlen bis zum anderen Ende der Straße.

Kostenfrei

Die Antragsbearbeitung und Hausnummernzuweisung erfolgt durch die Bauaufsicht gebührenfrei.

Unter anderem werden folgende Dienststellen und Firmen über die Hausnummenvergabe oder Hausnummeränderung benachrichtigt:

  • Deutsche Post AG
  • Deutsche Telekom, Niederlassung
  • Entsorgungsgesellschaft
  • Finanzamt
  • Feuerwehr
  • Rettungswache Willich
  • Kreispolizei Viersen
  • Polizei Willich
  • Katasterfortführungsdienst des Kreises Viersen
  • Stadtwerke Willich GmbH
  • Interne Dienststellen
    (Geschäftsbereiche Einwohner und Ordnung, Stadtplanung, Landschaft und Straßen, Jugend und Soziales, Schule, Sport, Kultur, Zentrale Finanzen)

Erstnummerierung

Bei der Errichtung von Neubauten erhalten Sie nach der Genehmigung Ihres Bauantrages oder Ihrer Anzeige auf Genehmigungsfreistellung die Erstnummerierung.

Zweitnummerierung

Errichten Sie eine Zweitwohnung (Einliegerwohnung) oder beispielsweise einen zweiten Eingang als Geschäftseingang, können Sie eine zweite Hausnummer beantragen. Das Antragsformular ist nachfolgend hinterlegt.

Änderungsnummerierung

Auf Ihren Antrag oder weil ein Änderungsbedarf besteht, beispielsweise bei

  • Neubenennung von Straßen,
  • Baulückenschluss,
  • Veränderung der Eingangssituation,

kann eine Umnummerierung erfolgen. Auch für eine Änderungsnummerierung können Sie das unten angeführte Antragsformular nutzen.

Bei Änderungsnummerierungen werden Sie als Grundstückseigentümer von der Bauaufsicht über die beabsichtige Maßnahme vorher unterrichtet. Nach Festsetzung der Änderungsnummerierung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, der gebührenfrei ist.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Hollas Telefon: 0 21 56 / 949-286 E-Mail senden