Stadt Willich

Unternavigation

Inhalt

Gurtanlege- und Helmpflichtbefreiung

Es gibt Menschen, bei denen richtet die Gurtanlegepflicht oder die Helmtragepflicht mehr Schaden als Nutzen an.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei :

  • bestimmten Erkrankungen
  • nach Operationen
  • Unterschreitung der Mindestkörpergröße von 1,50 Meter bei Erwachsenen

In derartigen Fällen kann der/die Betroffene auf Antrag von der Gurtanlegepflicht beziehungsweise der Helmtragepflicht befreit werden.

Mit dem Antrag ist unbedingt ein ärztliches Attest vorzulegen.

Die Befreiung erfolgt je nach Einzelfall und in Abhängigkeit des vorgelegten ärztlichen Attestes vorübergehend oder auf Dauer.

Anforderungen an das Attest:

  • Es muss daraus hervorgehen, von welcher Pflicht aus gesundheitlichen Gründen zwingend befreit werden soll.
  • Außerdem muss eindeutig festgelegt sein, ob die Befreiung nur für einen genau definierten Zeitraum befristet oder auf Dauer erteilt werden soll.

Was muss ich beachten?

An dieser Stelle muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass eine Haftung jeglicher Art der Stadt Willich in Verbindung mit einer erteilten Befreiung ausgeschlossen ist. Das alleinige Risiko, welches mit der beantragten Befreiung für den Verkehrsteilnehmer entsteht, geht ausschließlich zu Lasten des Betroffenen. Aus diesem Grunde sind Veränderungen des Gesundheitszustandes, die sich auf die Erteilung der Ausnahmegenehmigung auswirken, auch sofort der Genehmigungsbehörde anzuzeigen.

Was müssen Sie tun?

Der Antrag für beide Befreiungsarten kann per Vordruck erfolgen (erhältlich beim zuständigen Geschäftsbereich oder zum Download als PDF-Datei hier auf dieser Seite).

Er sollte mindestens Name, Anschrift, Telefonnummer und Geburtstag des Antragstellers enthalten, aber auch die Art der gewünschten Bereiung sowie der Grund (gesundheitlich oder Körpergröße, siehe oben - eine genaue Diagnose ist nicht anzugeben!) sind anzugeben. Zusätzlich muss das ärztliche Attest beigefügt werden.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Gebühren für alle hier genannten Genehmigungen belaufen sich auf 15 Euro. Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises ist die Ausnahmegenehmigung für den Antragsteller gebührenfrei.