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Gewerbezentralregister: Auskunft beantragen

In der Bundesrepublik Deutschland führt das Bundesamt für Justiz in Bonn ein zentrales Register, auch Gewerbezentralregister genannt. Bei diesem Register handelt es sich um ein Strafregister für Gewerbetreibende. Hier werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen (zum Beispiel Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen oder Konzessionen), die im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangen oder erlassen wurden, eingetragen. Der Auszug beinhaltet alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den Antragsteller gespeichert sind. Ein Gewerbezentralregisterauszug kann für natürliche Personen sowie für juristische Personen und Personenvereinigungen ausgestellt werden.

Wie bekomme ich einen Gewerbezentralregisterauszug?

  • Gewerbezentralregisterauszug für eine natürliche Person
    Der Auszug muss persönlich bei der Gemeinde beantragt werden, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. In der Stadt Willich können Sie den Auszug in der Gewerbemeldestelle beantragen. Die persönliche Vorsprache ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine schriftliche oder telefonische Beantragung ist nicht möglich. Der Antragsteller kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten vertreten lassen.
  • Gewerbezentralregisterauszug für eine juristische Person oder Personenvereinigung
    Der Auszug muss persönlich bei der Gemeinde beantragt werden, in der die juristische Person oder die Personenvereinigung ihren Hauptsitz hat. In der Stadt Willich können Sie den Auszug in der Gewerbemeldestelle beantragen. Die Antragstellung erfolgt durch den Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung. Die persönliche Vorsprache ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine schriftliche oder telefonische Beantragung ist nicht möglich. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Gewerbemeldestelle nimmt lediglich Ihren Antrag auf Erteilung eines Gewerbezentralregisterauszuges auf und leitet diesen dann an das Bundesamt für Justiz weiter.

Welche Unterlagen sind notwendig?

  • Natürliche Personen
    Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätskarte
  • Juristische Personen oder Personenvereinigungen
    Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätskarte des gesetzlichen Vertreters

Auf welchem Weg erhalten Sie die Auskunft?

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird dem Antragsteller grundsätzlich durch das Bundesamt für Justiz auf dem Postweg übersandt.

Wenn Sie den Auszug zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, halten Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde und gegebenenfalls das Aktenzeichen bereit. In diesem Fall wird das Bundesamt für Justiz die Auskunft direkt an diese Behörde übersenden.

Behörden benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beispielsweise zur

  • Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe (erlaubnispflichtige Gewerbe) oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung
  • Vorbereitung der Entscheidung auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 Sprengstoffgesetz
  • Vorbereitung der Entscheidung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 38 Absatz 1 Gewerbeordnung (überwachungsbedürftige Gewerbe)

Wie lange dauert es?

Die Gewerbemeldestelle der Stadt Willich nimmt Ihren Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister entgegen. Ihr Antrag wird spätestens am nächsten Werktag an das Bundesamt für Justiz per Post übersandt. Die beantragte Auskunft erhalten Sie bzw. die von Ihnen angegebene Behörde dann direkt vom Bundesamt für Justiz. Zu den Bearbeitungszeiten des Bundesamtes für Justiz kann keine konkrete Aussage gemacht werden. Erfahrungsgemäss wird die gewünschte Auskunft in einem Zeitraum von ein bis drei Wochen ab Tag der Antragstellung erteilt.

Was kostet es?

Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt zur Zeit 13 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung in der Gewerbemeldestelle bar zu entrichten. Eine Zahlung mit EC-Karte oder per Scheck oder Überweisung ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Auskunftserteilung aus dem Gewerbezentralregister ist das Bundeszentralregistergesetz.