Stadt Willich

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Gewerbe ummelden

Wenn Sie mit Ihrem Gewerbebetrieb innerhalb des Stadtgebietes Willich umziehen oder sich Ihr Tätigkeitsfeld ändert, müssen Sie dies in Form einer Gewerbeummeldung bei der Gewerbemeldestelle der Stadt Willich anzeigen.

Wer ist anzeigepflichtig?

Anzeigepflichtig ist

  • bei Einzelfirmen der Inhaber als natürliche Person
  • bei Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Offenen Handelsgesellschaft oder der Kommanditgesellschaft jeder geschäftsführende Gesellschafter da die Gesellschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit hat; die Anzeigepflicht trifft jedenGesellschafter in Person und unabhängig von den anderen.
  • bei juristischen Personen (zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Limited, Aktiengesellschaft) der gesetzliche Vertreter (beispielsweise der Geschäftsführer einer GmbH)

Wie läuft eine Gewerbeummeldung, welche Unterlagen brauche ich?

Für die Gewerbeummeldung ist ein bundeseinheitlicher Vordruck vorgeschrieben, den Sie am Seitenende finden. Die Schriftform ist erforderlich. Es gibt zwei Möglichkeiten der Antragstellung:

  • Sie können Ihre Gewerbeummeldung persönlich in der Gewerbemeldestelle der Stadt Willich vornehmen; in diesem Fall wird das Personal der Gewerbemeldestelle gemeinsam mit Ihnen das Formular ausfüllen und offene Fragen direkt mit Ihnen besprechen.
  • Sie können die Gewerbeummeldung auch schriftlich vornehmen. Das Formular im PDF-Format können Sie ausfüllen, ausdrucken und speichern. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie dann per Brief oder auch per Telefax an die Gewerbemeldestelle schicken. Gleichzeitig müssen Sie die zusätzlich erforderlichen Unterlagen mitsenden.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Zusätzlich zum eigentlichen Meldeformular müssen Sie der Gewerbemeldestelle folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Identitätskarte mit Meldebescheinigung zur Überprüfung der Personalien
  • Bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und Ausweis oder Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie der Ausweis des Bevollmächtigten. Sollte sich aus den Ausweispapieren keine Privatanschrift ergeben, ist auch eine Meldebescheinigung erforderlich.
  • Möchten Sie Ihr Gewerbe um ein sogenanntes erlaubnispflichtiges Gewerbe oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe erweitern, benötigen Sie hierfür die erforderliche Erlaubnis beziehungsweise zusätzliche Unterlagen. Näheres zu diesem Thema finden Sie auf unserer Dienstleistungsseite Gewerbeanmeldung unter den Überschriften „Was ist bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten zu beachten?" und „Was gilt bei überwachungsbedürftigen gewerblichen Tätigkeiten?".

Wie lange dauert es?

Wenn Ihre Unterlagen vollständig und richtig ausgefüllt vorliegen, schickt Ihnen die Gewerbemeldstelle innerhalb von drei Werktagen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige zu.

Was kostet es?

Die Verwaltungsgebühr für eine Gewerbeummeldung von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind, beträgt 26 Euro. Für die Ummeldung juristischer Personen beträgt die Gebühr 33 Euro.

Bei persönlicher Meldung in der Gewerbemeldestelle kann die Gebühr vor Ort bar oder mit EC-Karte entrichtet werden. Bei schriftlicher Meldung kommt ein Gebührenbescheid ins Haus. Die Gebühr können Sie dann überweisen.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zur Ummeldung eines Gewerbes ist § 14 Gewerbeordnung.