Stadt Willich

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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer, die gleichzeitig wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden ist und damit ein wesentliches Fundament des kommunalen Finanzsystems darstellt.

Gewerbesteuerpflicht

Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.

Gewerbesteuermessbetrag

Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest.

Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde in Form einer Mitteilung des Finanzamtes zur Verfügung gestellt. Daraufhin erstellt das Team Steuern und Gebühren den entsprechenden Gewerbesteuerbescheid.

Festsetzung

Die in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten fällige Gewerbesteuer wird durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt und errechnet sich wie folgt:

Gewerbesteuermessbetrag mal Gewerbesteuerhebesatz gleich Gewerbesteuerzahlung

Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Willich beschlossen.

Fälligkeitstermine

Die Steuer wird zu gleichen Teilen an den 4 Steuerterminen fällig

  • 15.02. jeden Jahres
  • 15.05. jeden Jahres
  • 15.08. jeden Jahres
  • 15.11. jeden Jahres

Einzugsermächtigung nutzen

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadtkasse Willich eine Einzugsermächtigung für die Zahlung der Gewerbesteuer erteilen. Hierfür steht Ihnen das unten stehenden Formular zur Verfügung.

 

Datenschutzerklärung Steuern und Gebühren

Informationen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter "Weiterführende Informationen".

Es hilft Ihnen weiter

Frau Attinger (A - R) Telefon: 0 21 56 / 949-169 E-Mail senden
Frau Broszeit (S - Z) Telefon: 0 21 56 / 949-184 E-Mail senden
Frau Poos-Zurheide Telefon: 0 21 56 / 949-170 E-Mail senden