Stadt Willich

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Gewerberegisterauskunft

Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register, sondern ein Verzeichnis aller angemeldeten gewerblichen Betriebe innerhalb der Kommune. Es wird beim jeweiligen Gewerbeamt geführt. Das Gewerberegister der Stadt Willich erfasst damit Angaben

  • zum Betriebsinhaber (Name, Geburtsdatum, Anschrift) und
  • zum Betrieb (Geschäftsführung, angemeldete Tätigkeit, Anschrift der Betriebsstätte).

Oft wird das Gewerberegister mit dem Gewerbezentralregister, welches beim Bundesamt für Justiz geführt wird verwechselt.

Nicht verwechseln: Gewerberegister oder Gewerbezentralregister

In der Bundesrepublik Deutschland führt das Bundesamt für Justiz in Bonn ein zentrales Register, auch Gewerbezentralregister genannt. Bei diesem Register handelt es sich um ein Strafregister für Gewerbetreibende. Wie Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen, haben wir für Sie an anderer Stelle beschrieben.

Wer kann eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten?

Öffentliche und nicht öffentliche Stellen, also auch Privatpersonen, können eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten.

  • Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit gehören zu den Grunddaten des Gewerbetreibenden und dürfen allgemein zugänglich gemacht werden.
  • Über die Grunddaten hinausgehende Informationen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur bei einem berechtigten Interesse, zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, erteilt werden.

Wie ist die Auskunft zu beantragen?

Bitte stellen Sie den Antrag auf Auskunft schriftlich (formlos) unter Angabe von Gründen.

Um eine entsprechende Auskunft erteilen zu können, beachten Sie bitte, dass die Ihnen bekannten Angaben zum gesuchten Betrieb beziehungsweise zum Gewerbetreibenden möglichst genau sein sollten. "Phantasienamen" von Einzelgewerbetreibenden werden im Gewerberegister nicht geführt. Die Erteilung der Auskunft steht im Ermessen des zuständigen Gewerbeamtes.

Gebühren

Die Gebühren betragen für eine

  • Auskunft, bei der ein Gewerbebetrieb nicht ermittelt werden kann, 13 Euro.
  • Auskunft, bei der ein Gewerbebetrieb ermittelt werden kann, 18 Euro.

Sie bekommen einen Gebührenbescheid zugesandt. Die Gebühr ist dann von Ihnen zu überweisen.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Auskunftserteilung ist § 14 der Gewerbeordnung.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Dupke Telefon: 0 21 54 / 949-669 E-Mail senden