Stadt Willich

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Gewerbeerlaubnis Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler

  • Wenn Sie gewerbsmäßig als selbständiger Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter (Mehrfachagent) den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis gemäß § 34 d der Gewerbeordnung. Diese Erlaubnis müssen Sie bei Anmeldung Ihres Gewerbes in der Gewerbemeldestelle vorlegen.
  • Wenn Sie ausschließlich im Auftrag eines Versicherungsunternehmens oder aber für mehrere Versicherungsunternehmen, deren Produkte nicht in Konkurrenz stehen, Versicherungen vermitteln, benötigen Sie keine Erlaubnis nach § 34 d der Gewerbeordnung, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • das Versicherungsunternehmen, für das Sie tätig werden, ist zum Geschäftsbetrieb befugt, und
    • das Versicherungsunternehmen, für das Sie tätig werden, übernimmt für Sie die uneingeschränkte Haftung aus Ihrer Vermittlertätigkeit.

Wie und wo erhalte ich eine Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes als Versicherungsvermittler/Versicherungsmakler?

Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34 d der Gewerbeordnung ist die Industrie- und Handelskammer, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Betriebssitz oder Ihren Tätigkeitsschwerpunkt haben. Wenn sich Ihr Geschäftsbetrieb in der Stadt Willich befindet, ist die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer die IHK Mittlerer Niederrhein, Geschäftsstelle Neuss, Friedrichstraßer 40, in 41460 Neuss. Hier erhalten Sie alle Informationen über die Beantragung, Voraussetzungen und Gebühren für die gewünschte Erlaubnis. Bitte wenden Sie sich direkt an diese Stelle.

Was muss ich sonst noch beachten?

Jeder, der gewerbsmäßig Versicherungsverträge vermittelt, muss sich gemäß § 34 d Abs. 7 Gewerbeordnung unmittelbar nach Aufnahme seiner selbständigen gewerblichen Tätigkeit in das sogenannte Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammer eintragen lassen.

  • Der selbständige Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter muss seine Registrierung eigenständig beantragen.
  • Die Registrierung des gebundenen Versicherungsvermittlers wird durch das Versicherungsunternehmen veranlasst, mit dem er im Rahmen eines Ausschließlichkeitsverhältnisses zusammen arbeitet.

Sprechen Sie Ihr Versicherungsunternehmen an, Ihre Registrierung im Vermittlerregister zu veranlassen.

Das Vermittlerregister wird bei der Industrie- und Handelskammer geführt. Wenn Sie Ihren Betriebssitz in der Stadt Willich haben ist die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer die IHK Mittlerer Niederrhein, Geschäftsstelle Neuss, Friedrichstraßer 40, in 41460 Neuss.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Heitmeyer Telefon: 0 21 54 / 949-668 E-Mail senden
Frau Dupke Telefon: 0 21 54 / 949-669 E-Mail senden