Stadt Willich

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Gewerbeerlaubnis Versicherungsberater

Wenn Sie gewerbsmäßig Dritte über Versicherungen beraten möchten, ohne hierfür von einem Versicherungsunternehmen ein Entgelt oder eine Provision zu erhalten oder in sonstiger Weise von einem Versicherungsunternehmen abhängig zu sein, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis gemäß § 34 e der Gewerbeordnung. Diese Erlaubnis müssen Sie bei Anmeldung Ihres Gewerbes in der Gewerbemeldestelle vorlegen.

Wie und wo erhalte ich eine Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes als Versicherungsberater?

Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34 e der Gewerbeordnung ist die Industrie- und Handelskammer, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Betriebssitz oder Ihren Tätigkeitsschwerpunkt haben. Wenn sich Ihr Geschäftsbetrieb in der Stadt Willich befindet, ist die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer die IHK Mittlerer Niederrhein, Geschäftsstelle Neuss, Friedrichstraßer 40, in 41460 Neuss. Hier erhalten Sie alle Informationen über die Beantragung, Voraussetzungen und Gebühren für die gewünschte Erlaubnis. Bitte wenden Sie sich direkt an diese Stelle.

Was muss ich sonst noch beachten?

Als Versicherungsberater müssen Sie sich gemäß § 34 d Absatz 7 der Gewerbeordnung unmittelbar nach Aufnahme Ihrer selbständigen gewerblichen Tätigkeit in das sogenannte Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammer eintragen lassen.

Das Vermittlerregister wird ebenfalls bei der Industrie- und Handelskammer geführt. Wenn Sie Ihren Betriebssitz in der Stadt Willich haben, ist die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer ebenfalls die IHK Mittlerer Niederrhein, Geschäftsstelle Neuss, Friedrichstraßer 40, in 41460 Neuss.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Heitmeyer Telefon: 0 21 54 / 949-668 E-Mail senden
Frau Dupke Telefon: 0 21 54 / 949-669 E-Mail senden