Stadt Willich

Unternavigation

Inhalt

Gewerbeerlaubnis Vermittlung von Immobilien und Darlehen, Bauträger und Baubetreuung

Wer gewerbsmäßig als

  • Immobilienmakler,
  • Darlehensvermittler,
  • Baubetreuer oder
  • Bauträger

tätig werden möchte, benötigt vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine Erlaubnis gemäß § 34 c der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis ist bei Anmeldung Ihres Gewerbes bei der Gewerbemeldestelle vorzulegen.

Wie und wo bekomme ich eine Gewerbeerlaubnis?

Wenn Sie im Stadtgebiet Willich eines der vorgenannten Gewerbe beginnen möchten, können Sie die hierfür erforderliche Erlaubnis beim Ordnungsamt des Kreises Viersen beantragen. Wenn Sie in der Stadt Willich wohnen und Ihr künftiger Betriebssitz noch nicht bekannt ist, können Sie die Erlaubnis ebenfalls beim Ordnungsamt des Kreises Viersen des Kreises Viersen beantragen. Alle Informationen zur Beantragung und Erteilung der Erlaubnis sowie zu den Gebühren erhalten Sie beim Ordnungsamt des Kreises Viersen. Bitte wenden Sie sich direkt an diese Stelle.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Heitmeyer Telefon: 0 21 54 / 949-668 E-Mail senden
Frau Dupke Telefon: 0 21 54 / 949-669 E-Mail senden