Stadt Willich

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Gewerbe abmelden

Sie müssen Ihr Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle der Stadt Willich abmelden, wenn

  • Sie Ihre selbständige gewerbliche Tätigkeit aufgeben
  • Sie Ihre Betriebsstätte in der Stadt Willich aufgeben und in eine andere Stadt verlegen
  • Sie für Ihren Gewerbebetrieb eine neue Rechtsform wählen, zum Beispiel wenn Sie bisher eine Einzelfirma hatten und diese zukünftig als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betreiben wollen. In diesem Fall muss die Einzelfirma abgemeldet und die GmbH neu angemeldet werden.

Wer ist anzeigepflichtig?

Anzeigepflichtig ist:

  • bei Einzelfirmen der Inhaber als natürliche Person
  • bei Personengesellschaften (beispielsweise Gesellschaft bürgerglichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) jeder geschäftsführende Gesellschafter, da die Gesellschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit hat; die Anzeigepflicht trifft jeden Gesellschafter in Person und unabhängig von den anderen
  • bei juristischen Personen (beispielsweise Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Limited, Aktiengesellschaft) der gesetzliche Vertreter (beispielsweise der Geschäftsführer einer GmbH)

Wie läuft die Gewerbeabmeldung und welche Unterlagen benötige ich?

Für die Gewerbeabmeldung ist ein bundeseinheitlicher Vordruck vorgeschrieben, den Sie am Seitenende finden. Die Schriftform ist erforderlich. Es gibt zwei Möglichkeiten der Antragstellung:

  • Sie können Ihre Gewerbeabmeldung persönlich in der Gewerbemeldestelle der Stadt Willich vornehmen. In diesem Fall wird das Personal der Gewerbemeldestelle gemeinsam mit Ihnen das Formular ausfüllen und offene Fragen direkt mit Ihnen besprechen.
  • Sie können die Gewerbeabmeldung auch schriftlich vornehmen. Das Formular im PDF-Format können Sie ausfüllen, ausdrucken und speichern. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie dann per Brief oder auch per Telefax an die Gewerbemeldestelle schicken. Gleichzeitig müssen Sie die zusätzlich erforderlichen Unterlagen mitsenden.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Folgende Unterlagen sind zusätzlich zum Meldeformular erforderlich und der Gewerbemeldestelle vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Identitätskarte mit Meldebescheinigung zur Überprüfung der Personalien
  • bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und ein Ausweis oder eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie ein Ausweis des Bevollmächtigten. Sollte sich aus den Ausweispapieren keine Privatanschrift ergeben, wird eine Meldebescheinigung benötigt.

Wie lange dauert es?

Wenn Ihre Unterlagen vollständig und richtig ausgefüllt vorliegen, schickt Ihnen die Gewerbemeldestelle innerhalb von 3 Werktagen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige zu.

Was kostet es?

Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zur Abmeldung eines Gewerbes ist § 14 Gewerbeordnung.