Stadt Willich

Unternavigation

Inhalt

Geldspielgeräte (Bestätigung der Aufstellorteignung)

Wenn Sie in Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen oder Spielbanken Geldspielgeräte aufstellen möchten, benötigen Sie neben der Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte auch eine Bestätigung der Ordnungsbehörde, dass der beabsichtigte Aufstellort für die Aufstellung von Geldspielgeräten geeignet ist (Geeignetheitsbestätigung).

  • In Schank- und Speisewirtschaften und Beherbergungsbetrieben dürfen maximal 3 Geldspielgeräte aufgestellt werden,
  • in Spielhallen und ähnlichen Betrieben dürfen maximal 12 Geldspielgeräte aufgestellt werden.

Wer kann eine Geeignetheitsbestätigung beantragen?

  • Jeder, der im Besitz einer Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte ist, kann eine Geeignetheitsbestätigung beantragen. Antragsteller kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person (zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sein.
  • Betreibt eine Personengesellschaft (zum Beispiel Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, GmbH & Co. KG) ein Automatenaufstellergewerbe, so kann die erforderliche Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen von Geldspielgeräten nicht für die Personengesellschaft selbst erteilt werden. In diesem Fall benötigt jeder Gesellschafter für sich eine Geeignetheitsbestätigung.

Wie bekomme ich eine Geeignetheitsbestätigung?

Wenn Sie Geldspielgeräte im Stadtgebiet Willich aufstellen möchten, können Sie die Geeignetheitsbestätigung bei der Gewerbemeldestelle der Stadt Willich schriftlich beantragen. Hierzu wird Ihnen am Seitenende ein Antragsformular zur Verfügung gestellt. Das Antragsformular muss der Gewerbemeldestelle vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden. Ein unvollständig ausgefüllter Antrag kann nicht bearbeitet werden. Der Antrag kann sowohl persönlich vorgelegt oder aber per Telefax oder Post eingereicht werden.

Welche Unterlagen sind notwendig?

  • Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung (Antragsformular am Seitenende)
  • Aufstellerlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten in Kopie

Wie lange dauert es?

Wenn alle Unterlagen vorliegen und die Verwaltungsgebühr gezahlt wurde, wird die Geeignetheitsbestätigung innerhalb einer Woche erteilt.

Was kostet es?

  • Geeignetheitsbestätigung für Geldspielgeräte in Schank- und Speisewirtschaften bzw. Beherbergungsbetrieben: 100,00 Euro
  • Geeignetheitsbetätigung für Geldspielgeräte in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen:
GeräteanzahlGebührenhöhe
1 bis 2 Geräte50 Euro
3 bis 4 Geräte162 Euro
5 bis 6 Geräte274 Euro
7 bis 8 Geräte387 Euro
9 bis 12 Geräte500 Euro

Die Gebühr kann bei Antragstellung in der Gewerbestelle bar gezahlt werden. Auf Wunsch und bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Sie können die Gebühr dann auf ein Konto der Stadtkasse Willich überweisen. Die Geeignetheitsbestätigung wird erst nach Eingang der Gebühr erteilt.

Welche Rechtsmittel gibt es?

Wenn es dazu kommt, dass die Erteilung der von Ihnen beantragten Geeignetheitsbestätigung abgelehnt wird, können Sie gegen die Ablehnung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, Klage erheben.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung ist § 33 c Absatz 3 der Gewerbeordnung.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Heitmeyer Telefon: 0 21 54 / 949-668 E-Mail senden
Frau Dupke Telefon: 0 21 54 / 949-669 E-Mail senden