Stadt Willich

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Fundsachen

Sie haben etwas gefunden, das Ihnen nicht gehört? Sie suchen etwas, dass Sie verloren haben oder Ihnen gestohlen wurde?Wir sagen Ihnen auf dieser Seite, was Sie nun tun können.

Wo melde ich meinen Fund?

Wenn die gefundene Sache einen Wert von über 10 Euro hat, melden Sie diesen Gegenstand als Fundsache bei der Stadtverwaltung. Wenden Sie entweder persönlich oder telefonisch an das Personal unserer Stadtteilbüros oder direkt an das Fundamt. Die in den Stadtteilbüros abgegebenen Fundgegenstände werden dann an das Fundamt weitergeleitet.

Bei Abgabe eines gefundenen Gegenstandes erhalten Sie eine Fundanzeige.

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Welche Angaben muss ich machen?

  • Möglichst genaue Beschreibung des Gegenstandes,
  • Fundzeit,
  • Ort des Fundes.

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Wo können Fundsachen abgegeben werden?

Wenn Sie die Fundsache beim Fundamt zur Verwahrung abgeben möchten, können Sie diese persönlich dort abgeben. Natürlich können Sie den Gegenstand auch in einem der Stadtteilbüros melden oder abgeben.

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Wo können Fundfahrräder abgegeben werden?

Wenn Sie ein Fahrrad gefunden haben ist es grundsätzlich erforderlich, dass Sie das Fahrrad als Finder zunächst an sich nehmen und zumindest kurzzeitig verwahren. Unmittelbar nach Ihrer Meldung der Fundsache beim Fundamt werden die Gemeinschaftsbetriebe Willich mit der Abholung des Fundfahrrades bei Ihnen beauftragt. Sollten Sie die Möglichkeit haben, das gefundene Fahrrad für die Dauer von einem halben Jahr unbeschadet aufzubewahren, wird das Fundamt Ihnen hierfür dankbar sein.

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Was geschieht später mit den Fundsachen?

Die gemeldeten Fundsachen werden beim Fundamt registriert und verwahrt. Bei Meldung eines Fundfahrrades oder Fundhandys wird grundsätzlich eine Anfrage bei der Polizei vorgenommen, ob der Gegenstand als gestohlen gemeldet wurde. Wenn innerhalb eines halben Jahres der Eigentümer nicht zu ermitteln ist, so hat grundsätzlich der Finder Anspruch auf das Eigentum an der gefundenen Sache.

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Fundsachen-Versteigerung

Was geschieht mit der Fundsache, wenn diese nicht innerhalb eines halben Jahres dem ursprünglichen Eigentümer zugeordnet werden kann und nach Ablauf dieser Frist auch der Finder kein Interesse hat, das Eigentum an der Sache zu erhalten?

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Fundgegenstände versteigert.

Unter www.sonderauktionen.net können die zur Versteigerung anstehenden Fundgegenstände bereits 4 Wochen vor dem jeweiligen Online-Auktionsbeginn anhand von Fotos angesehen werden.

Die entsprechenden Versteigerungstermine für das laufende Jahr erfragen sie bitte beim zuständigen Fundamt.

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Ich habe etwas verloren / mir ist etwas abhanden gekommen?

Über unsere Internetauskunft für Fundsachen können Sie, ganz egal was Sie verloren haben, abfragen, ob der von Ihnen verlorene Gegenstand gefunden und bei uns abgegeben wurde. Eine solche Abfrage ist in jedem Fall ratsam.

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Ich benötige eine Bescheinigung für die Versicherung (Fahrraddiebstahl)?

Für die Schadensabwicklung nach einem Fahrraddiebstahl benötigen Sie häufig für die Versicherung eine Bescheinigung des örtlichen Fundbüros, dass das gestohlene Fahrrad dort nicht abgegeben wurde.

Diese Bescheinigung können Sie in den Stadteilbüros gegen eine Gebühr von 5 Euro erhalten. Samstags kann die Bescheinigung nicht ausgehändigt werden, da eine Nachfrage beim Fundbüro an Wochenenden nicht möglich ist.

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Mir ist etwas gestohlen worden?

Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei. Unabhängig davon ist eine Anfrage beim Fundamt zu raten.

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