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Führungszeugnis beantragen

Das Bundesamt für Justiz führt das Bundeszentralregister und stellt die Führungszeugnisse aus. In diesem zentralen Register werden

  • Strafgerichtliche Verurteilungen
  • Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten sowie
  • Vermerke über Schuldunfähigkeit

gespeichert.

Ein Führungszeugnis, im Volksmund auch als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet, ist ein Dokument über den eine Person betreffenden Inhalt des Zentralregisters. Es stellt somit eine Urkunde dar, die hauptsächlich verzeichnet, ob jemand vorbestraft ist oder nicht.

Unterschieden wird zwischen :

  • Privatführungszeugnissen, die für private Zwecke ausgestellt werden und
  • Behördenführungszeugnissen, die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.

Behördenführungszeugnisse werden unmittelbar an die im Antrag angegebene Behörde übersandt. In Schriftstücken werden diese Zeugnisse meist als Führungszeugnis der Belegart O oder OG bezeichnet.

Wer ist antragsberechtigt ?

Auf Antrag wird jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, ein Führungszeugnis erteilt.

  • Der Antrag muß persönlich gestellt werden.
  • Wenn es für diese Person einen gesetzlichen Vertreter beziehungsweise eine gesetzliche Vertreterin (zum Beispiel bei Minderjährigen) gibt, dann ist nur ihr gesetzlicher Vertreter beziehungsweise ihre gesetzliche Vertreterin hierzu berechtigt.

Eine Antragstellung durch andere Personen außer den gesetzlichen Vertretern ist nicht vorgesehen.

Was kostet es?

Grundsätzlich beträgt die Gebühr für das Führungszeugnis 13 Euro. Es gibt auch Gründe für eine Gebührenbefreiung.(beispielsweise Führungszeugnis für den Personenbeförderungsschein bei Zivildienstleistenden oder für ehrenamtliche Tätigkeiten). Sprechen Sie uns diesbezüglich an.

Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig und ist bar zu bezahlen.

Wo kann der Antrag gestellt werden ?

  • Personen mit Wohnsitz in Deutschland können den Antrag bei der Meldebehörde des Ortes stellen, bei der sie gemeldet sind.
  • In Willich können Sie ein Führungszeugnis in den Stadtteilbüros Willich, Anrath, Schiefbahn und Neersen beantragen.
  • Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können auch unmittelbar über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden ,beachten Sie dazu bitte die nachfolgenden Ausführungen.

Führungszeugnis online

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich den Gang ins Stadtteilbüro sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät bzw. die AusweisApp2 für iOS/Android. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen. Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) beantragt werden.

Wie bei der Antragstellung im Stadtteilbüro wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay" beglichen werden. Das Führungszeugnis wird dann per Post zugeschickt.

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Welche Unterlagen sind notwendig ?

  • Bei der Antragstellung müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Das kann durch deutsche Ausweise und Reisepässe sowie durch ausländische Ausweisdokumente erfolgen.
  • Wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, halten Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde bereit. Am besten bringen Sie das an Sie gerichtete Schreiben der betreffenden Behörde mit.

Wie lange dauert es ?

Die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz beträgt in der Regel zwischen einer Woche und drei Wochen.

Kontakt

E-Mail: stadtteilbuero@stadt-willich.de

Weitere Informationen zum

Briefanschrift

Stadt Willich
47875 Willich