Stadt Willich

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Brauchtumsfeuer

Brauchtumsfeuer (Osterfeuer, Martinsfeuer etc.)sind zulässig, wenn sie eindeutig und zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen. Ein starkes Indiz dafür, dass mit dem Feuer ein derartiger Zweck der Brauchtumspflege verbunden ist, ergibt sich vor allem daraus, dass das Feuer von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet wird und für jedermann zugänglich ist.

Regelungen zum Brauchtumsfeuer finden sie im § 13 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Willich.

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