Stadt Willich

Unternavigation

Inhalt

Baustellenarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

An Leitungen und Kanälen im öffentlichen Verkehrsraum dürfen nur die jeweiligen Netzbetreiber beziehungsweise die von ihnen beauftragten Fachfirmen arbeiten. Im Wesentlichen geht es um Leitungen odere Kanale für

  • Strom
  • Gas
  • Wasser
  • Telekommunikation sowie
  • Schmutz- und Regenwasser.

Wer ist für was zuständig?

Bei allen straßenverkehrsrechtlichen Genehmigungen und Fragen hilft Ihnen das Personal des Teams "Straßenverkehr" im Geschäftsbereich Landschaft und Straßen weiter. Von dort werden auch andere zu beteiligende Stellen und Behörden einbezogen wie die Polizei oder Kreispolizei sowie der Träger der Straßenbaulast. Für den Bereich der Gemeindestraßen ist der Geschäftsbereich Landschaft und Straßen selbst Straßenbaulastträger. Wenn Arbeiten jedoch zum Beispiel an Kreisstraßen ausgeführt werden sollen, ist der Träger der Straßenbaulast der Kreisbetriebshof Viersen. Bei Arbeitsstellen in oder an Landstraßen ist der Träger der Straßenbaulast der Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Mönchengladbach.

Wer Probleme mit seinem Abwasserkanal oder Regenwasserkanal hat, muss sich mit dem Abwasserbetrieb der Stadt Willich in Verbindung setzen. Kanalarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum werden ausschließlich vom Abwasserbetrieb der Stadt Willich beauftragt.

Für das Stromnetz und die Straßenbeleuchtung ist in Willich die Stadtwerker Service Willich-Meerbusch GmbH zuständig. Bei Funktionsstörungen der Straßenbeleuchtung können Sie sich direkt telefonisch über 0800 8 101 102 (gebührenfrei) an die Stadtwerke Willich GmbH wenden.