Stadt Willich

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Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Die Grundstücke des Stadtgebiets Willich werden vom Katasteramt des Kreises Viersen in einem Liegenschaftskataster geführt. Dieses Kataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke mit Nachweis des Gebäudebestandes und der Bodennutzung.

Für zahlreiche Zwecke wie beispielsweise Bauvorhaben, Kreditaufnahmen, Grundstücksaufteilung und Grundstücksverkauf werden Auszüge aus dem Liegenschaftskataster benötigt.

Diese können Sie in verschiedenen Formen von der Stadt Willich erhalten.

Auszug aus der Liegenschaftskarte (Katasterplan)

Wenn Sie zu einem Grundstück im Stadtgebiet Willich einen maßstäblichen Katasterplan benötigen, können Sie diesen telefonisch, schriftlich, per Email oder persönlich beantragen. Bei Bestellung geben Sie bitte folgende Daten an:

  • Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer oder
  • Straße und Hausnummer

Sie erhalten eine Karte mit dem Grundriss und den Katasterdaten des Grundstückes und der Nachbargrundstücke sowie der vorhandenen Bebauung. Üblicherweise werden die Auszüge im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1000 ausgegeben. Der Katasterplan enthält keine beschreibenden Inhalte und auch keine Darstellung der Eigentumsverhältnisse.

Ein Beispiel für einen Katasterplan (PDF-Datei, nicht barrierefrei steht zum Download bereit.

Was kostet es?

Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kostet 30,00 Euro im DIN A 4- oder DIN A3-Format und wird Ihnen auf Wunsch mit Gebührenbescheid zugesandt. Der Auszug kann Ihnen auf Wunsch auch als Pdf-Datei zugesandt werden. Rechtliche Grundlage: Vermessungs- u. Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW)

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

Zu jedem Grundstück im Stadtgebiet Willich kann darüber hinaus ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch bestellt werden. Es handelt sich dabei um den Ausdruck des Datenbestandes für das Grundstück mit folgenden Angaben:

  • Gemarkung
  • Flur
  • Flurstücksnummer
  • Fläche
  • Lagebezeichnung
  • Grundbuchbezeichnung
  • Eigentümer (ohne Anschrift)
  • bei landwirtschaftlichen genutzten Grundstücken unter Umständen Bodenschätzungsergebnis

Da in diesem Auszug auch Personendaten ausgewiesen werden, erhalten ihn nur Eigentümer, Erbbauberechtigte, Notare sowie Personen, die eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen oder nachweisen, dass ein berechtigtes Interesse an dem Grundstück besteht.

Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch kann daher nur persönlich mit Vorlage folgender Unterlagen beantragt werden:

  • Eigentümernachweis oder
  • Vollmacht des Eigentümers oder
  • Pachtvertrag (für landwirtschaftlich genutzte Flächen) sowie
  • Personalausweis

Was kostet es?

Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch kostet 30,00 Euro. Rechtliche Grundlage: Vermessungs- u. Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW)

Ein Beispiel für einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (PDF-Datei, nicht barrierefrei) steht zum Download bereit.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Hollas Telefon: 0 21 56 / 949-286 E-Mail senden