Stadt Willich

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Ausschankgenehmigung für Veranstaltungen

Sie wollen bei einer Veranstaltung (zum Beispiel Sportfest, Straßenfest, Marktveranstaltungen) alkoholische Getränke abgeben? Dann benötigen Sie hierfür eine Gestattung. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen für besondere, zeitlich befristete Anlässe erteilt wird. Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken benötigen Sie keine Erlaubnis.

Wie und wo bekomme ich eine Gestattung?

Wenn Sie eine Gestattung zum Ausschank alkoholischer Getränke anlässlich einer Veranstaltung im Stadtgebiet Willich benötigen, müssen Sie diese bei der Gewerbemeldestelle schriftlich beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie am Ende dieser Seite. Sie können eine Gestattung auch formlos schriftlich beantragen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Persönliche Daten des Antragstellers (Name, Vorname, Anschrift)
  • Art, Ort und Datum der Veranstaltung
  • Größe des Veranstaltungsraumes, des Festzeltes oder der Veranstaltungsfläche
  • Angabe darüber, ob eine Musikbeschallung durch Tonträger erfolgt oder Live-Musik geplant ist.

Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben per Post oder per Telefax an die Gewerbemeldestelle gesandt werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Was muss ich sonst noch wissen?

  • Wenn Sie selbst eine Veranstaltung mit Alkoholausschank durchführen wollen, benötigen Sie eventuell noch weitere Genehmigungen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel ein Festzelt aufbauen, öffentlichen Straßenraum in Anspruch nehmen oder eine Live-Band spielen lassen. In diesem Fall wird Ihr Antrag an die zuständigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung bzw. an die Veranstaltungskoordination weitergegeben.
  • Wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken, müssen Sie in jedem Fall nach Geschlechtern getrennte Sanitäranlagen zur Verfügung stellen. Die erforderliche Anzahl richtet sich nach der Größe der Ausschankfläche.
  • Die Bearbeitung und Prüfung Ihres Antrages kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Antrag sollte daher spätestens drei Wochen vor dem Veranstaltungstag bei der Gewerbemeldestelle vorliegen.

Wie lange dauert es?

Die Gestattung wird innerhalb von 14 Tagen ab Eingang des Antrages in der Gewerbestelle erteilt.

Was kostet es?

Die Verwaltungsgebühr für eine Gestattung beträgt zwischen 25 Euro und 200 Euro. Die genaue Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Antragsbearbeitung erforderlichen Verwaltungsaufwand.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Gestattung ist § 12 Gaststättengesetz.

Welches Rechtsmittel gibt es?

Sollte die Erteilung einer Gestattung abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Ablehnung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, Klage zu erheben.