Stadt Willich

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Ausnahmegenehmigungen Parken

Für einen Wohnungsumzug, Geschäftsumzug, eine Wohnungsentrümpelung oder eine Lieferung kann es notwendig sein vor dem eigenen Geschäft oder Grundstück auf der öffentlichen Verkehrsfläche zu parken. Unter bestimmten Voraussetzungen kann hierfür eine Genehmigung erteilt werden.

Zur Freihaltung der benötigten öffentlichen Verkehrsfläche kann die Erlaubnis erteilt werden, ein Haltverbot einzurichten.

Wie und wann ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag kann formlos oder über unser Online-Formular (kann am Seitenende heruntergeladen werden) beim Geschäftsbereich Landschaft und Straßen - Team Straßenverkehr - gestellt werden.

Um Ihren Antrag schnell bearbeiten zu können, bitten wir Sie folgende Angaben zu machen:

  • Name, Adresse und Telefonnummer des Antragstellers
  • Ort (Anschrift) und Zeit des Umzugs
  • Größe und Lage der benötigten Fläche

Stellen Sie den Antrag zwei Wochen vor dem geplanten Termin, um die gestzlich geforderten Fristen für Haltverbote einhalten zu können!

Gebühren

Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenziffer 264 Nr. 7 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Sie liegen zwischen 11 Euro und 25 Euro. In Einzelfällen kann die Gebühr höher ausfallen, wenn zum Beispiel Ortsbesichtigungen erforderlich sind.

Welche Pflichten kommen sonst noch auf mich zu?

Privatleute müssen die notwendige Verkehrsbeschilderung durch eine anerkannte Fachfirma ausführen lassen. Als solche kommen auch die Gemeinschaftsbetriebe Bauhof Willich (GBW) in Betracht.

Kontakt: Herr Klimasek, Telefon 0 21 56 / 94 95 08.

Die Kosten werden separat in Rechnung gestellt und müssen vom Antragsteller gertragen werden.

Rechtsgrundlagen

§§ 45 und 46 Absatz 1 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Bearbeitungszeit

Es hilft Ihnen weiter

Herr Kober Telefon: 0 21 56/949-306 E-Mail senden
Frau Schneider Telefon: 0 21 56/949-320 E-Mail senden