Stadt Willich

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Ampelschaltung

Die Ampeln (Signalanlagen) sind ein Mittel der Verkehrslenkung und Verkehrsregelung.

Rechtlicher Hintergrund

Wann Ampeln eingesetzt werden können ergibt sich unter anderem aus der Straßenverkehrsordnung. Der Betrieb der Ampel - dazu gehören auch die Rotzeit, Gelbzeit und Grünzeit für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer und Fahrtrichtungen - wird dann nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und den Richtlinien für die Anlage von Lichtsignalanlagen geplant.

Die Signalplanungen erstellen in der Regel Ingenieurbüros.

Kriterien für eine Ampelplanung

Zu den Kriteren für die Planung gehören zum Beispiel das Fahrzeugaufkommen und Fußgängeraufkommen, Abbiegevorgänge und Einbiegevorgänge und besondere örtliche Situationen wie zum Beispiel ein Schuleinzugsbereich.

Nach der Beteiligung der Polizei und des Straßenbaulastträgers wird die Ampelschaltung von der Straßenverkehrsbehörde zur Ausführung angeordnet. Dies übernehmen dann die Straßenbaulastträger beziehungsweise in deren Auftrag die Fachfirmen.

Straßenbaulastträger sind

  • für Stadtstraßen der Geschäftsbereich Landschaft und Straßen
  • bei Kreisstraßen der Kreis Viersen und
  • bei Landstraßen und Bundesstraßen der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, in Mönchengladbach.

Wartung der Ampelanlage

Aufgrund der Verkehrsentwicklung oder anderen Verkehrsereignissen kann die aktuelle Ampelschaltung überarbeitet und geändert werden. Polizei, Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörde beobachten deshalb immer die Verkehrsverhältnisse. Bei Störungen im Ampelbetrieb - zum Beispiel Ausfall der Ampelanlage oder einzelner Signalgeber und Signalzeichen werden die Straßenbaulastträger zur Reparatur aktiv.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Grünheit Telefon: 0 21 56 / 949-313 E-Mail senden
Herr Smits Telefon: 0 21 56 / 949-312 E-Mail senden