Stadt Willich

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Altenheimangelegenheiten

Stellt sich heraus, dass eine Aufnahme in ein Pflegeheim erforderlich ist, sind Leistungen bei der Pflegeversicherung zu beantragen. Diese gewährt einen Zuschuss. Mit diesem Zuschuss soll es Ihnen leichter gemacht werden, die Kosten des Pflegeheimes zu bestreiten.

Zählen Sie zu dem Personenkreis, der trotz des Zuschusses der Pflegekasse nicht in der Lage ist, die Heimkosten aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten, kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Sozialhilfe beantragt werden.

Auskunft hierzu erteilt der Sozialdienst des jeweiligen Heimes oder die Seniorenstelle der Stadt Willich.

Es hilft Ihnen weiter

Frau Pintgen Telefon: 0 21 54 / 949-657 E-Mail senden