Stadt Willich

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Abwasserbetrieb

Zum 01.01.2008 wurde der Abwasserbetrieb der Stadt Willich (kurz ABW) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung gegründet.

Organisation und Leitung

Der Abwasserbetrieb ist rechtlich unselbstständig, er stellt ein Sondervermögen der Verwaltung dar. Er tritt für und im Namen der Verwaltung auf. Lediglich organisatorisch und finanzwirtschaftlich ist er verselbständigt und aus dem kommunalen Haushalt ausgegliedert.
Daher stellt der Abwasserbetrieb auch einen eigenen Wirtschaftsplan auf.

Der Abwasserbetrieb wird von der Betriebsleitung geführt, ihr obliegt die laufende Betriebsführung. Der Betriebsausschuss der Stadt Willich entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung NRW und die Eigenbetriebsverordnung NRW übertragen sind sowie in den ihm vom Stadtrat ausdrücklich übertragenen Aufgaben. Für Grundsatzentscheidungen ist der Rat der Stadt Willich bzw. der Bürgermeister zuständig.

Der Abwasserbetrieb verfügt über eine eigene Satzung, die am Ende der Seite heruntergeladen werden kann.

Zu den Aufgaben des Abwasserbetriebes gehören unter anderem:

  • die Abwasserbeseitigung im gesamten Stadtgebiet gemäß § 46 Absatz 1 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW), insbesondere die Sammlung des Abwassers
  • Sanierung des Kanalnetzes, um eine Verunreinigung des Grundwassers durch Schmutzwasser zu verhindern
  • Unterhaltung und Ausbau des Kanalnetzes
  • Erschließung der Grundstücke im Rahmen der Abwasserentsorgung