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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wenn Sie ein Haus mit mindestens zwei Wohnungen haben und diese Wohnungen zu Eigentumswohnungen machen möchten, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese Bescheinigung erhält man, wenn die Voraussetzungen zur Bildung von Wohnungseigentum vorliegen. Voraussetzung ist, dass die Wohnungen tatsächlich von einander getrennt sind und jede Wohneinheit in sich abgeschlossen ist. Ein separater Wohnungseingang muss vorhanden sein und die Versorgungseinrichtungen müssen getrennt bzw. allgemein zugänglich sein. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von Ihrem Notar zwingend zur Teilungserklärung benötigt.

Welche Unterlagen sind notwendig?

  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Lageplan
  • Grundrisse
  • Schnitte
  • Ansichten

Alle Unterlagen sind mindestens 2-fach einzureichen. Da die Unterlagen die Voraussetzungen des Wohnungseigentumsgesetzes erfüllem müssen, empfehle ich vor Antragsstellung ein Beratungsgespräch, es sei denn Sie beauftragen zur Beantragung einen Fachmann/- frau.

Bearbeitungszeit: Wie lange dauert es?

Da bei der Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung auch geprüft wird ob das Gebäude baugenehmigt ist, ist der Arbeitsaufwand höher anzusetzen. Es ist von einer vierzehntägigen Bearbeitungszeit auszugehen.

Gebührenhöhe: Was kostet es?

Grundlage der Berechnung ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung

  • Aufteilungsplan 50 Euro
  • je weitere Ausfertigung 30 Euro
  • je Sondereigentumsanteil 50 Euro
  • je Sondereigentumsanteil im Bestand 100 Euro
  • je Mehrausfertigung d. Bescheinigung 30 Euro

Rechtsgrundlage

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Formulare

Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (Druckformular mit Ausfüllhilfe).

Tipp zum Ausfüllen des Antrages: Sollte Ihnen die Grundbuchblattnummer nicht bekannt sein, können Sie in das entsprechende Pflichtfeld eine "0" eintragen.

 

Es hilft Ihnen weiter

Frau Hollas Telefon: 0 21 56 / 949-286 E-Mail senden