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Überschwemmungsgebiete
Aktuelle Festsetzungen und vorläufige Sicherungen der Überschwemmungsgebiete Niers-System.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Überschwemmungsgebiete Niers-System durch Verfügung vom 24.02.2015 gemäß § 76 Abs. 3 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG), § 112 Abs. 4 des Wassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) vorläufig gesichert. Die vorläufige Sicherung wurde im Amtsblatt der Bezirksregierung, Nr. 11 am 12.03.2015 verkündet. Die Verfügungen treten nach Ablauf der Auslegungsfrist am 27.03.2015 in Kraft Für die in den Karten dargestellten Überschwemmungsgebiete gelten die Schutzbestimmungen der § 78 WHG, § 113 LWG, wie für ein bereits festgesetztes Überschwemmungsgebiet, entsprechend.
Karten einsehen
Sie können die Karten und die zugehörigen Erläuterungsberichte sowie den Verfügungstext über den Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf einsehen oder bei der Stadtverwaltung Willich nach vorheriger Terminabsprache im Technischen Rathaus, Rothweg 2, 47877 Willich, Zimmer 008.
Zum vorbeugenden Hochwasserschutz im Sinne des Hochwasserrisikomanagements gehört insbesondere die Flächenvorsorge in der Form der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten.
Bei Überschwemmungsgebieten handelt es sich um die Flächen entlang eines Gewässers, die bei einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ 100) unter Wasser stehen. Hierbei stellt HQ100 einen Kompromiss zwischen dem gesellschaftlich erforderlichen Schutz von Überschwemmungsgebieten und den damit verbundenen Nutzungseinschränkungen für jeden Eigentümer/in bzw. Nutzer/in dar.
Die Festlegung von Überschwemmungsgebieten erfolgt durch die Bezirksregierung unter Beteiligung der betroffenen Kommunen und Bürger. Sie dient dazu, die Betroffenen zu informieren, wohin das Wasser bei hundertjährlichen Hochwasserabflüssen gelangen kann. Nur wenn die Menschen, die von einem derartigen Hochwasser betroffen wären, den Gefahrenbereich genau kennen, können sie sich darauf einstellen, vorsorgend handeln und sich im Katastrophenfall besser schützen.
Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete
In der sogenannten Überschwemmungsgebietsverordnung erfolgt eine flächenmäßige Darstellung und damit Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete. Darüberhinaus werden in der Verordnung Verbotstatbestände bzw. Beschränkungen für bestimmte Nutzungen festgelegt, die den Wasserabfluss behindern könnten. Für den Bereich der zukünftigen Überschwemmungsgebiete auf Willicher Stadtgebiet entlang der Niers sollen Verbotstatbestände festgelegt werden, die wortgleich die Schutzvorschriften im § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes bzw. § 113 Abs. 1 und 5 des Landeswassergesetzes des Landes NRW wiedergeben. Diese sehen im Wesentlichen wasserrechtliche Genehmigungspflichten für Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten wie die Errichtung baulicher Anlagen, Mauern und Wällen, das Aufbringen oder Ablagern wassergefährdender Stoffe, die Veränderung der Erdoberfläche u. a. vor.
Detaillierte Informationen zu den Überschwemmungsgebieten des Nierssystems finden Sie unter dem oben genannten Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf.