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Schutzverordnung ausgelaufen (archivierte Pressemitteilung)
(Erstellt am 01.03.2023 )
Corona: Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen bleibt
Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 28. Februar nach 1.073 Tagen ausgelaufen - damit entfallen auch im Kreis Viersen die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen ab dem 1. März. Dies gilt auch für den Kreis Viersen
Da auf Bundesebene die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie die dort bisher bestehenden Maskenpflichten für Beschäftigte entfallen, verzichtet das Land NRW entsprechend auch auf die Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen.
Die in wenigen Bereichen verbliebenen landesrechtlichen Regelungen für positiv getestete Personen (Betretungs- und Beschäftigungsverbote in vulnerablen Einrichtungen) entfallen ebenfalls. Da auch für diese Bereiche künftig die bundesrechtliche Testpflicht generell entfällt, fehlt der Anknüpfungspunkt zum Beispiel für Betretungsverbote.
Auch die speziellen Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen in einer besonderen Allgemeinverfügung geregelt waren, werden nicht verlängert.
Maskenpflicht nach Bundesinfektionsschutzgesetz
Somit verbleibt ab dem 1. März alleine die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Diese ergibt sich dann unmittelbar aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
Das Gesundheitsamt des Kreises Viersen ermittelt auch nicht mehr Einzelfälle in vulnerablen Bereichen; ebenso ist das Bürgertelefon zum Coronavirus vom Kreis eingestellt worden.