Stadt Willich

Freizeitbad De Bütt

Inhalt

Sportschwimmerkarte

Schwimmerin steigt in Sportschwimmbecken hinein Die Sportschwimmerkarte ist ab dem Kaufdatum ein Jahr gültig.

Für Zeiträume, in denen das Bad nicht geöffnet hat oder Karteninhaber ihre Karte aus personenbedingten Gründen (z.B. Krankheit) nicht nutzen können, kann weder eine Rückvergütung noch eine Verlängerung der Karte beansprucht werden.

Die Sportschwimmerkarte ist personengebunden.

Die Nutzungsbedingungen erhalten Sie auch mit den allgemeinen Tariferläuterungen bei uns an der Kasse.

Nutzungsbedingungen

  • Die Sportschwimmerkarte ist gültig für ein Jahr, beginnend ab dem Kaufdatum. Sie ist an jedem Tag, an dem das Freizeitbad geöffnet ist, während der regulären Öffnungszeiten gültig. Für Zeiträume oder Tage, an denen das Bad im Regelplan nicht geöffnet ist, wie zum Beispiel Weihnachten, Neujahr, Ostersonntag oder während der regelmäßig bis zu 4 Wochen vor Weihnachten stattfindenden Grundreinigung, kann weder Ersatz noch eine Verlängerung der Karte gewährt werden.
  • Für außergewöhnliche Schließungen außerhalb des Regelplans wird die Sportschwimmerkarte entsprechend verlängert. Dieses gilt jedoch erst dann, wenn die Summe dieser Tage mindestens eine Woche beträgt.
  • Die Sportschwimmerkarte zum Preis von 240 Euro berechtigt zweimal täglich, jedoch nicht direkt hintereinander (mindestens 1 Stunde Pause), zu einer jeweils zweistündigen Nutzung des Hallenbades. Die Sportschwimmerkarte zum Preis von 280 Euro berechtigt zweimal täglich, jedoch nicht direkt hintereinander (mindestens 1 Stunde Pause), zu einer jeweils zweistündigen Nutzung des Hallenbades oder zur Nutzung des Freibades einmal pro Tag, ohne Zeitbegrenzung, während der regulären Öffnungszeiten.
  • Die Sportschwimmerkarte ist personenbezogen. Die Weitergabe der Sportschwimmerkarte an Dritte stellt einen Missbrauch dar, der zum Einzug der Karte führt. Eine Erstattung des Restwertes kann in diesen Fällen nicht erfolgen.
  • Sofern der Karteninhaber aus Gründen, die in seiner Person liegen, die Sportschwimmerkarte nicht mehr benutzen kann oder darf, kann der Restwert nicht erstattet werden.
  • Bei einer Überschreitung der zweistündigen Nutzungszeit zahlen Sie den regulären Nachzahltarif am Nachzahlautomaten.
  • Bei Diebstahl oder Verlust der Sportschwimmerkarte kann -gegen Kostenbeteiligung von 5 Euro- eine Ersatzkarte für die Restlaufzeit ausgestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns Ihren Kaufbeleg vorlegen, damit wir anhand dieses Beleges sowohl die alte Karte sperren, als auch die Restlaufzeit ermitteln können.
  • Diese Nutzungsbedingungen werden mit dem Kauf der Karte anerkannt. Im übrigen gelten die Regelungen der Haus- und Badeordnung unseres Freizeitbades.