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Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehindertenausweis. Mit diesem Ausweis weisen Sie Ihren Anspruch auf Leistungen nach. Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden sogenannte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

Nach Auflösung der Versorgungsämter nehmen seit dem 1. Januar 2008 die Städte und Kreise die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts wahr. Die Stadt Mönchengladbach und der Kreis Viersen erfüllen diese Aufgaben gemeinsam für ihre Bürgerinnen und Bürger im neuen Versorgungsamt Mönchengladbach.

Erst- und Verschlimmerungsanträge können Sie jedoch in jedem Stadtteilbüro (Willich, Anrath, Schiefbahn und Neersen), sowie beim Team der Sozialen Grundversorgung im Gebiet Stahlwerk Becker, Gießerallee 6 erhalten.

Eine Verlängerung Ihres abgelaufenden Schwerbehindertenausweises können Sie ebenfalls im Team Soziale Grundversorgung vornehmen lassen. Bitte beachten Sie hierbei, das eine Verlängerung frühestens 2 Monate vor Ablauf des Schwerbehindertenausweises erfolgen kann.

Öffnungszeiten für das Team Soziale Grundversorgung:
Montag bis Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Zuständiges Versorgungsamt

Versorgungsamt
Fliethstraße 86-88 (Zugang behindertengerecht)
41061 Mönchengladbach
Tel.: 0 21 61 / 25-38 68
Fax: 0 21 61 / 25-38 99
E-Mail: schwerbehindertenrecht@moenchengladbach.de