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Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen (orange)

Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen erhalten.

Bitte beachten Sie, dass zwischen zwei verschiedenen Parkerleichterungen (Ausweisen) unterschieden wird:

Im Folgenden wird ausschließlich die Parkerleichterung für Schwerbehinderte (orange) behandelt.

Wer kann einen orangen Schwerbehinderten-Parkausweis erhalten:

Schwerbehinderte Menschen, bei denen die Voraussetzungen zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen in Nordrhein-Westfalen gem. Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 04.06.2009 sowie Erlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.07.2009 -III.7 - 78 12/6 vorliegen. Das sind:

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvemögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
  • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus-Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 vorliegt.
  • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 vorliegt.

Wie und wo beantrage ich den Schwerbehinderten-Parkausweis?

Den "orangen" Parkausweis können Sie beim Geschäftsbereich Landschaft und Straßen - Team Straßenverkehr - im Technischen Rathaus in Neersen, Rothweg 2, persönlich (eine vorherige Terminabsprache ist empfehlenswert, Kontaktdaten stehen am Ende der Seite), durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich beantragen. Daneben können Sie sich auch an alle Stadtteilbüros (Willich, Schiefbahn, Anrath, Neersen) wenden.
Am Seitenende finden Sie einen Link, über den Sie das Formular auch in elektronischer Form aufrufen können.
Sie können den Ausweis in Willich nur beantragen, wenn Sie in Willich gemeldet und wohnhaft sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes

Wie geht es nach dem Antrag weiter?

Es wird eine Anfrage im Rahmen der Amtshilfe an das Versorgungsamt Mönchengladbach mit der Bitte um Stellungnahme gesendet, ob die medizinischen Voraussetzungen der o.g. Erlasse vorliegen. Sofern dies der Fall ist, wird Ihnen der Parkausweis ausgestellt.

Wozu berechtigt der orange Parkausweis?

Der Parkausweis berechtigt innerhalb von Deutschland:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) bis zu 3 Stunden zu parken, sowie
  • im Bereich eines Zonenhaltverbotes (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
  • an Stellen, wo eine Parkscheibenregelung oder eine gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus und ohne Entrichtung der Gebühren zu parken,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
  • im Bereich eines Bewohnerparkgebietes bis zu 3 Stunden zu parken und innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken.

Legen Sie den orangen Schwerbehinderten-Parkausweis gut sichtbar hinter die Frontscheibe Ihres PKW.

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Der Parkausweis wird auf längstens fünf Jahre ausgestellt und gilt innerhalb von Deutschland.

Gebühren

Diese Leistung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen

§ 46 Straßenverkehrsordnung

Hinweis: Auf den ausgewiesenen Schwerbehinderten-Parkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) ist das Parken mit dem „orangenen" Parkausweis nicht erlaubt! Diese Schwerbehindertenparkplätze dürfen nur mit dem "blauen" Schwerbehinderten-Parkausweis genutzt werden.