Stadt Willich

Willich & ich

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Marktorganisation

Sie wollen als Marktbeschicker Ihre Waren auf den Willicher Wochenmärkten anbieten? Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Organisation der Willicher Wochenmärkte.

Freie Standplätze und gesuchte Waren

  • Schiefbahn: Fleisch und Wurstwaren
  • Neersen: Bäcker
  • Anrath: Käsestand, Fleisch und Wurstwaren, Eier

Was alles verkauft werden darf

  • Lebensmittel mit Ausnahme alkoholischer Getränke (Alkoholverkauf ist nur zulässig, soweit dieser aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurde).
  • Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei, rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme größeren Viehs
  • Web-, Stick- und Strickwaren, ausgenommen Mäntel und Anzüge sowie Endlos-Meterwaren
  • Kurzwaren und Nähbedarf aller Art
  • Pantoffeln, Hausschuhe, Holzpantinen, Arbeitsschuhe und Schuhbedarfsartikel
  • Holz-, Korb- und Bürstenwaren
  • Porzellan-, Keramik-, Töpfer-, Ton- und Glaswaren
  • Haus- und Küchenartikel aus Eisen und Metall
  • Stahlwaren außer Hieb- und Stichwaffen sowie Kfz-Zubehör
  • Leder-, Kunstleder-, Gummi-, Plastik- und Schaumstoffartikel
  • Haushaltsputz-, Wasch- und Pflegemittel
  • Toiletten- und Kosmetikartikel
  • Kunstgewerbliche Gegenstände und Modeschmuck
  • Kleinstspielzeug, ausgenommen Kriegspielzeug
  • Werbeartikel und Neuheiten
  • Musikträger

Was für einen Standplatz erforderlich ist

Marktstand mit verschiedenen Obstsorten Sie benötigen eine gültige Reisegewerbekarte oder ein angemeldetes Gewerbe auf Ihren Namen.

Wann erhalte ich einen Standplatz?

Wenn Sie sich bewerben, nehmen wir Sie in unsere „Vormerkliste" auf. Sobald ein Platz zur Verfügung steht, erhalten Sie weitere Nachricht.

Standgelder und Bezahlung

Das Standentgelt beträgt 0,90 € je Quadratmeter Verkaufsfläche.

Tageshändler zahlen das Standentgelt direkt vor Ort bei dem Marktmeister bar gegen Quittung Dieses beträgt zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 0,80 € insgesamt 1,70 Euro je Markttag und Quadratmeter.

Festhändler zahlen im bargeldlosen Zahlungsverkehr monatlich im Voraus.

Rechtliche Grundlagen

  • Marktsatzung der Stadt Willich
  • Standgebührensatzung der Stadt Willich
  • Verordnung über zusätzliche Waren